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Für einen neuen Infrastrukturkonsens setzt sich die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9156) ein, der am Donnerstag, 29. März 2012, ab etwa 11.10 Uhr in 90-minütiger Debatte erstmals beraten wird. Die Bundesregierung soll unter anderem dafür sorgen, dass Planfeststellungsverfahren beschleunigt werden, indem mögliche Alternativplanungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit schon in der Vorphase vor Eröffnung des Verfahrens geprüft und zeitraubende Doppelungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung vermieden werden. Außerdem sollen die Spielräume der Genehmigungsbehörden zur Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen von Anwohnerinnen und Anwohnern erweitert werden, fordern die Abgeordneten weiter.
Bei Enteignungsverfahren im Zuge von Planungen sollen soziale Härten vermieden werden. Deshalb sollen Entschädigungszahlungen für den Bau von Energieleitungen nicht mehr nur an Gemeinden, sondern auch direkt an betroffene Anwohnerinnen und Anwohner gezahlt werden können.
Im Bereich der Netz- und Bedarfsplanung für Bundesverkehrswege und Energieleitungen soll die Regierung im Bedarf für Infrastrukturprojekte transparent und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit ermitteln, heißt es in dem Antrag weiter. Dazu sollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit bei der Netzplanung und Bedarfsfeststellung "deutlich" verbessert werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung dürfe sich nicht allein auf Umweltverträglichkeitsprüfungen beziehen, sondern müsse alle Aspekte der Netzplanung, insbesondere deren Ziele, Prioritäten und mögliche Netzalternativen sowie ökonomische Fragen umfassen, heißt es.
Im Bereich des Fachplanungsrechts soll die Regierung laut Antrag einen Gesetzentwurf vorlegen, der sicherstellt, dass Genehmigungsbehörden einen Bürgeranwalt mit entsprechendem Etat einsetzen, der die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Beteiligung berät und auf die Einhaltung der Beteiligungsverfahren achtet. Auch hier soll die Öffentlichkeit schon im Vorfeld der Planfeststellung umfassend informiert und in allen wichtigen Entscheidungsprozesse eingezogen werden.
Schließlich sollen im Bereich der Flughafen- und Routenplanung die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass bei der Planfeststellung von Flughäfen und neuen Landebahnen länderübergreifend alle von den An- und Abflugrouten betroffenen Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beteiligt werden.
Deutschland braucht eine leistungsfähige Infrastruktur, um auch künftig als moderner Industrie- und Dienstleistungsstandort wirtschaftlich erfolgreich zu sein und eine hohe Lebensqualität zu sichern, schreiben die Abgeordneten in der Begründung.
Es müsse in Modernisierung und Ausbau der Energie- und Kommunikationsnetze und der Verkehrswege investiert werden. Neue Vorhaben brauchten aber die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, die Projekte müssten umwelt- und sozialverträglich sein, und sie dürften nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg durchgesetzt werden, heißt es weiter. (mik)