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Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP wollen den sogenannten Warnschussarrest im Jugendstrafrecht verankern. Zu diesem Zweck haben sie den Gesetzentwurf zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten (17/9389) vorgelegt, den der Bundestag am Freitag, 27. April 2012, in erster Lesung beraten hat.
"Die Überschrift ist Programm", erklärte der FDP-Abgeordnete Jörg van Essen eingangs. "Das Jugendstrafrecht braucht klare Leitlinien, und ich denke, dass wir die mit diesem Vorschlag auch erreicht wird."
Das neue Gesetz soll vor allem mit dem sogenannten Warnschussarrest eine deutlichere Reaktion auf schwere Straftaten junger Täter ermöglichen: Für bis zu vier Wochen sollen Täter, deren Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, in den Jugendstrafvollzug. Ziel ist es, ihnen zu veranschaulichen, wie der Gefängnisalltag aussieht, der ihnen bei möglichen weiteren Straftaten drohen würde.
"Bewährung wird von den Tätern oftmals als eine Art Freispruch zweiter Klasse gewertet", erklärte Ansgar Heveling (CDU/CSU) diese Maßnahme.
"Sie sehen sich als Sieger, dem wollen wir entgegenwirken." Vier Wochen, argumentierte Heveling, seien "sicher ein effektives Mittel, um dem Täter die Konsequenzen seines Handelns vor Augen zu führen."
Der Linksfraktion-Abgeordnete Jörn Wunderlich hingegen wies den Warnschussarrest als "widersprüchlich" zurück: "Er braucht keinen Vollzug, aber so ein bisschen Vollzug vielleicht doch", beschrieb Wunderlich den von ihm georteten Widerspruch.
Viel sinnvoller, so Wunderlich, seien präventive Anti-Aggressionsmaßnahmen, aber für diese "fehle das Geld", warf er der Koalition vor.
Den Informationen Jerzy Montags (Bündnis 90/ Die Grünen) zufolge lehnt die überwiegende Mehrheit der Jugendstrafrichter in Deutschland diese Maßnahme ab, ebenso der Deutsche Richterbund. Dann führte er aus, dass das jeweilige Gericht — das hätten Experten in Gesprächen mit seiner Fraktion erklärt — mindestens einen Monat brauche, um das Urteil zu fällen.
Mindestens drei oder sogar vier weitere Monate seien erforderlich, bis ein freier Platz in einer Arrestanstalt zur Verfügung stehe. Allerdings, so Montag an die Koalitionsfraktionen gewandt, "sagen Sie, dass mindestens drei Monate nach Urteilsfällung der Arrest angetreten werden muss" — sonst würde er wegfallen. Deshalb halte er den Entwurf für "Unsinn".
Laut Gesetzentwurf hat der Warnschussarrest noch zwei weitere Ziele: Zum einen, die Jugendlichen eine Zeit lang aus ihrem Alltag und dem damit verbundenen, meist "schädlichen Umfeld" herauszunehmen. Zum anderen können, so die Annahme, die Betreuer im Strafvollzug zumindest einige Tage oder eben Wochen lang "gezielt erzieherisch" auf die Jugendlichen einwirken.
Dem widersprach der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka, denn viele Jugendliche "werden im Knast nicht abgeschreckt, sondern erst richtig angesteckt". Darüber hinaus würden sowieso etwa 70 Prozent der Jugendlichen rückfällig.
Im Anschluss an die Debatte wurde interfraktionell die Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss sowie in den mitberatenden Innenausschuss und den Familienausschuss vereinbart." (ver)