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Zwei Vorstöße der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Verschärfung des Waffenrechts stoßen bei einer Reihe von Experten auf Kritik. Dies wurde am Montag, 21. Mai 2012, bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses unter Vorsitz von Frank Hofmann (SPD) deutlich. Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll der Umgang mit halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Schusswaffen verboten werden. Durch eine gesetzliche Regelung, die "den Umgang mit halbautomatischen Schusswaffen verbietet, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erwecken" und zum Schießsport beziehungsweise zur Jagd nicht geeignet oder nicht erforderlich sind, könne "die Gefahr eines Missbrauchs maßgeblich eingedämmt werden", schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/7732).
In einem Antrag (17/2130) fordern die Abgeordneten ferner von der Bundesregierung einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes, der die gleichzeitige Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen "grundsätzlich untersagt". Waffen und Munition müssten örtlich getrennt oder an einem besonders gesicherten Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.
Auch soll der Entwurf nach dem Willen der Grünen-Fraktion unter anderem den Erwerb und Besitz von Sportwaffen an den Nachweis einer sicheren Lagerungsmöglichkeit für Munition und Waffen außerhalb der Wohnung koppeln und Großkaliber-Kurzwaffen für den privaten Besitz und die private Nutzung verbieten.
In der Anhörung wandte sich Sascha Braun vom Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gegen die Schlussfolgerung, dass weniger private Waffen zu mehr öffentlicher Sicherheit führen würden. Das große Problem sei der illegale Schusswaffenbesitz. "Außerordentlich kritisch" sehe die GdP auch eine Waffenhaltung in Schützenheimen.
Für den Landesjagdverband Baden-Württemberg lehnte Martin Bürner den Gesetzentwurf ab, weil dieser keine zusätzliche Rechtssicherheit bringe. "Aus Jägersicht völlig sinnlos" sei ein Verbot der gemeinsamen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen, da ein Jäger auch nachts auf seine Waffe zugreifen können müsse.
Rainer Hofius von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mainz argumentierte, einem Staatsanwalt machten nicht die legalen Waffen Sorgen, sondern die illegalen Waffen. Das Problem sei die Zahl der illegalen Waffen in Deutschland.
Für den Deutschen Jagdschutzverband ergänzte Joachim Streitberger, die Zahl illegaler Waffen sei "mindestens doppelt so hoch, wahrscheinlich viermal so hoch" wie die Zahl legaler Waffen. Eine Differenzierung zwischen Kleinkaliberwaffen und Großkaliberwaffen bezeichnete Streitberger als "nicht zielführend".
Der Vertreter des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim, kritisierte, mit einem Verbot von Großkaliber-Kurzwaffen würde ein "erheblicher Teil schießsportlicher Disziplinen" verboten. Er lehnte zugleich eine zentrale Aufbewahrung von Schusswaffen in Schützenhäusern als nicht praktikabel ab. Auch würden damit "Anreize für Kriminelle zum Einbruch" geschaffen, und drittens bringe eine solche Regelung keinerlei Sicherheitsgewinn.
Der Journalist Lars Winkelsdorf sprach sich für eine "fundierte wissenschaftliche Untersuchung" darüber aus, wie sich die Probleme im Waffenrecht konkret darstellen und welche Lösungsmöglichkeiten sich bieten. Eine solche Untersuchung solle "endlich durchgeführt" werden, "um tatsächlich feststellen zu können, welche Lösungswege beschritten werden müssen".