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Die Aufhebung des grundgesetzlichen Kooperationsverbots im Bildungsbereich und die Förderung von mehr Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Wissenschaft sollen nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen dazu beitragen, die Herausforderungen der Zukunft in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik auf Dauer besser zu bewältigen. Die Fraktion will am Donnerstag, 9. Mai 2012, ab 11 Uhr mit der 90-minütigen Debatte über einen entsprechenden Antrag (17/9565) einer dafür notwendigen Grundgesetzänderung den Weg bereiten.
Nach Ansicht der Grünen sind die derzeit von der Verfassung gesetzten Grenzen für die Kooperation von Bund und Ländern in Bildung und Wissenschaft zu eng und kontraproduktiv. In der Bildung sollen deshalb Kooperationswege geöffnet werden, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen, die Pisa-Ergebnisse nachhaltig zu verbessern sowie Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zu steigern.
Damit soll auch die "Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach gleichen Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien erfüllt werden, wenn durch eine Verfassungsänderung und eine neue Kooperationskultur das Bildungs- und Teilhabepaket entbürokratisiert wird und die Schulen als Lernorte gestärkt werden".
Deshalb fordert die Grünen-Fraktion in ihrem Antrag mit dem Titel "Gemeinsam für gute Bildung und Wissenschaft — Grundgesetz für beide Zukunftsfelder ändern" die Bundesregierung dazu auf, einen Entwurf für eine Grundgesetzänderung vorzulegen, die eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungs- und Wissenschaftsbereich ermöglicht.
Solch ein Entwurf soll auch Finanzhilfen ermöglichen, die über kurzzeitige reine Investitionen hinausgehen, indem die Grundlage dafür geschaffen wird, dass der Bund den Ländern auf der Basis von Vereinbarungen Finanzhilfen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens sowie der Wissenschaft gewähren kann. (eis)