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Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen den sogenannten Warnschussarrest im Jugendstrafrecht verankern. In einem Expertengespräch mit dem Rechtsausschuss unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) haben am Mittwoch, 23. Mai 2012, acht Fachleute Stellung zum Vorhaben der Regierungsfraktionen bezogen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten (17/9389) hatten die Fraktionen bereits in den Bundestag eingebracht.
Jugendliche Straftäter, die zu Bewährungsstrafen verurteilt sind, würden diese nicht als Konsequenz ihres Handels wahrnehmen, argumentieren die Fraktionen von CDU/CSU und FDP. Somit finde bei Bewährungsstrafen die Bestrafung vordergründig nur "auf dem Papier" statt.
Das neue Gesetz soll nun eine deutlichere Reaktion auf schwere Straftaten junger Täter ermöglichen, nämlich den Warnschussarrest: Für bis zu vier Wochen sollen die Täter gleichzeitig zu ihrer Bewährungsstrafe in den Jugendstrafvollzug. Den jungen Tätern soll veranschaulicht werden, wie der Gefängnisalltag aussieht, der ihnen bei möglichen weiteren Straftaten drohen würde.
Die Experten waren geteilter Meinung. Einige vertraten die Auffassung, dass eine solche Kurzzeithaft eine abschreckende Wirkung auf die Täter hat. Andere hingegen waren der Ansicht, der Warnschussarrest habe entweder gar keine Wirkung oder aber würde die Täter erst stigmatisieren und eine kriminelle Karriere begründen.
Oberstaatsanwalt Franz Gierschik von der Staatsanwaltschaft München I sah in dem Warnschussarrest ein "ganz, ganz wichtiges Instrument", das zwar bereits praktiziert, nun aber "endlich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt" werde. Auch Hubert Pürner, Richter am Amtsgericht Hof und langjähriger Jugendrichter, begrüßte den Warnschussarrest "außerordentlich".
Die Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, Prof. Dr. Theresia Höynck aus Hannover, bezweifelte die Notwendigkeit. Einem Ersttäter werde seine Tat bereits bewusst, wenn der Bewährungshelfer kommen, nicht erst durch den Arrest.
Dagegen argumentierte Cornelia Schuh-Stötzel von der Zentralen Koordinationsstelle Bewährungshilfe am Oberlandesgericht München, dass der Täter selbst die Verbindung zwischen Tat und Strafe herstellen und reflektieren müsse.
Prof. Dr. Arthur Kreuzer, ehemals Hochschullehrer in Gießen, monierte, dass der Warnschussarrest aus organisatorischen Gründen immer erst etwa ein Jahr nach der Tat angetreten werde. Das sei "bei jungen Menschen zu spät". Darüber hinaus unterbreche er dann die Bewährungszeit.
Stefan Scherrer, Richter am Amtsgericht Göttingen, sagte, dass sich das Jugendstrafrecht "bisher bewährt" habe und man auch die Sozialarbeit stärken müsse. Scherrer sprach sich ausdrücklich für die Einführung des Bewährungsarrestes aus.
Der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen, Prof. Dr. Christian Pfeiffer aus Hannover, plädierte allgemein für "milde Strafen". Der medial und gesellschaftlich oft proklamierte Anstieg der Jugendkriminalität sei "empirisch nicht haltbar". Dieser Eindruck entstünde dadurch, dass manche Taten oft durch Videoüberwachung aufgezeichnet werden und dann "in der Tagesschau" zu sehen sind.
Diese Meinung vertrat auch Andrea Titz, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes und Oberstaatsanwältin in München. Sie betonte die Wirkung der "Visualisierung" von jugendlicher Gewalt auf die öffentliche Diskussion. (ver)