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Dass der neue Willy-Brandt-Flughafen Berlin Brandenburg International nicht termingerecht seinen Betrieb am 3. Juni aufnehmen kann, wird ein parlamentarisches Nachspiel im Bundestag haben. 90 Minuten haben sich die Abgeordneten am Freitag, 25. Mai 2012, ab 11 Uhr reserviert, um Ursachen und Folgen des Fiaskos auf den Grund zu gehen. Den Anlass für die Debatte bietet aber nicht diese jüngste Entwicklung, sondern die Antwort der Bundesregierung (17/8514) auf eine Große Anfrage der Linksfraktion zum Thema "Flughafen Berlin Brandenburg: Flugrouten, Lärmauswirkungen" (17/6942). Die Grünen haben einen Antrag (17/9740) vorgelegt, die Ursachen und Verantwortlichkeiten für das Berliner "Flughafendebakel" lückenlos aufzuklären und Chancen für besseren Lärmschutz zu nutzen. Abgestimmt wird am Ende über die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/9452), einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (17/8129) abzulehnen. Zur Abstimmung steht auch ein Entschließungsantrag der Linken (17/9750), die Verantwortlichen für die Verschiebung der Flughafeneröffnung zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linken, ihr liege keine Prognose zu den erwarteten Flugbewegungen vor. Eine Prognose für das Jahr 2020 der Intraplan Consult GmbH in München gehe von 33,2 Millionen Passagieren und 368.760 Starts und Landungen aller Verkehrsarten aus. Über 2020 hinaus werde derzeit mit einem jährlichen Wachstum von 2,6 Prozent gerecht.
Der Energieverbrauch pro Personenkilometer sei bei Kurz- und Mittelstreckenflügen bis 500 Kilometer rund 4,4 Mal so hoch wie bei einer Bahnfahrt, heißt es weiter. Daher begrüßt die Regierung die Verlagerung des Verkehrs vom Flugzeug auf die Bahn. Für die Regelung von Betriebszeiten an Flugplätzen seien die Luftfahrtbehörden der Länder zuständig.
Das Flugroutenkonzept der Deutschen Flugsicherung GmbH für den neuen Flughafen unterscheide sich "signifikant" von neueren Flugroutenvorschlägen. Die erreichten Verbesserungen in potenziell von Fluglärm betroffenen Gebieten sei auf das intensive Engagement der Bürger zurückzuführen, so die Regierung.
Mit ihrem Gesetzentwurf wollte die Linksfraktion erreichten, dass bei der Festlegung von Verfahren zur Abwicklung des Luftverkehrs nach der Sicherheit dem nächtlichen Lärmschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen eingeräumt wird. Im Verkehrsausschuss hatten nur die Grünen mit der Linken dafür gestimmt, die SPD hatte sich enthalten. Union und FDP votierten dagegen. (vom)