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Um Änderungen im Wettbewerbsrecht geht es am Freitag, 15. Juni 2012, im Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten werden ab 9 Uhr in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (17/9852) beraten. Damit will die Regierung die Stellung der Verbraucher durch Änderungen im Wettbewerbsrecht verbessern sowie kleinere und mittlere Tankstellenbetreiber stärken. Dies soll durch eine Verlängerung des Verbots der "Preis-Kosten-Schere" geschehen. Damit werde verhindert, dass große Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern, indem sie ihnen Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen von den Autofahrern verlangen.
Außerdem soll eine Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter verlängert werden. Die Kartellbehörden erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, die Rückerstattung von überhöhten Preisen zum Beispiel im Strombereich an die Verbraucher anzuordnen.
Der Entwurf soll an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Außerdem will sich das Parlament mit dem Sondergutachten der Monopolkommission zum Referentenentwurf für die achte Novelle des GWB befassen, das von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/8541) vorgelegt wurde.
Zudem geht es in der auf 90 Minuten angesetzten Debatte um zwei Anträge der Opposition. Die SPD-Fraktion verlangt in einem Antrag (17/4874) eine umfassende Untersuchung der Einkaufspraktiken des Lebensmitteleinzelhandels zu veranlassen. Geprüft werden soll, an welchen Stellen das Kartellrecht zur Bekämpfung des Missbrauchs der Nachfragemacht weniger großer Einzelhändler gegenüber vielen produzierenden Unternehmen unzureichend reguliert ist und wie die Anwendung unfairer Einkaufspraktiken unterbunden werden kann.
Nach Ansicht der SPD entwickelt sich der Preiskampf in der Lebensmittelbranche zum Schaden der Arbeitnehmer und Verbraucher. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen empfohlen (17/5824).
Ebenfalls abgestimmt wird über einen gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/8923). Sie fordern eine gesetzliche Verankerung des deutschen Presse-Grossos, um die Medienvielfalt in Deutschland zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Presseerzeugnisse überall erhältlich sind. Der Wirtschaftsausschuss hat empfohlen, diesen Antrag abzulehnen (17/9989). Im Wirtschaftsausschuss weiterberaten werden soll ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9956) mit dem Titel "Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit im Wettbewerbsrecht verankern". (hle)