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Die Opposition möchte gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit vorgehen. Am Donnerstag, 28. Juni 2012, beschäftigt sich der Bundestag in einer eineinhalbstündigen Debatte mit Kontrolle, Abgrenzung und statistischer Erfassung von Werkverträgen und Leiharbeit. Grundlage sind drei Anträge der Fraktion Die Linke (17/7220 neu, 17/9980) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7482). Die Aussprache beginnt um 10.40 Uhr. Die Linksfraktion schreibt in einem Antrag (17/7220 neu), dass Werkverträge von den Unternehmen zunehmend als Alternative zur Leiharbeit und als strategisches Mittel zur Deregulierung eingesetzt würden. Mit sogenannten Scheinwerkverträgen, bei denen es sich eigentlich um Arbeitnehmerüberlassung handelt, würden die ohnehin viel zu niedrigen Standards in der Leiharbeit noch unterlaufen. Bei der Identifizierung von Scheinwerkverträgen bestehe jedoch die Schwierigkeit bislang darin, Werkvertragsarbeit von Leiharbeit abzugrenzen, um Fälle von illegaler Arbeitnehmerüberlassung aufzudecken.
Die Fraktion fordert deshalb ein "Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen", das eine sogenannte Vermutungsregel enthält. Das bedeutet konkret: Wenn eine Tätigkeit ein bestimmtes Merkmal erfüllt, soll das Vorliegen eines Leiharbeitsverhältnisses vermutet werden, bis die Arbeitgeber das Gegenteil bewiesen haben. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ohne Ausnahme zu verankern.
Nach dem Antrag der Grünen-Fraktion (17/7482) müssen Leiharbeit und Werkverträge klar voneinander abgegrenzt und die Kriterien dafür im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt werden. Die Fraktion begründet den Vorstoß damit, dass viele Firmen zunehmend Aufgaben in Werkvertragsunternehmen auslagern, um Löhne und Sozialkosten noch unter das Niveau bei Leiharbeitsfirmen zu drücken. Denn während sie bei Leiharbeitern an höhere tarifliche Standards gebunden seien, lägen diese in Werkvertragsunternehmen deutlich darunter. In Wirklichkeit handele es sich aber bei vielen vermeintlichen Werkverträgen um verdeckte Leiharbeit.
Wenn kein konkret bestimmtes Ergebnis mit dem Werkvertragsunternehmen vereinbart wurde, wenn nach Zeiteinheiten und nicht ergebnisoffen abgerechnet wird, wenn keine eigenverantwortliche Organisation des Werkvertragsunternehmens besteht und es ein Weisungsrecht des Bestellers gegenüber den Beschäftigten eines solchen Unternehmens gibt, dann handele es sich um Leiharbeit, heißt es in dem Antrag. Diese und noch weitere Kriterien müssten deshalb im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben werden, um beide Branchen voneinander abzugrenzen.
Über beide Anträge wird der Bundestag am Donnerstag abstimmen. Zudem wird die Linksfraktion einen weiteren Antrag (17/9980) einbringen. Darin fordert sie eine gesetzliche Meldepflicht für Werkverträge, Leiharbeitsbeschäftigte und Honorarverträge. Die Betriebe müssten Werkverträge melden, sofern diese nicht nur eine gelegentliche Inanspruchnahme von Leistungen vorsehen, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Die erhobenen Daten sollen demnach die Branche des auftraggebenden Betriebs, die Branche des auftragnehmenden Betriebs, die Anzahl der eingesetzten Beschäftigten, die Dauer ihres Einsatzes, das gezahlte Entgelt und die tatsächliche Arbeitszeit umfassen und anschließend statistisch aufbereitet werden.
Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu erweitern. So müsse künftig auch die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Leiharbeit sowie die Aufdeckung aller Formen von Scheinverträgen zu den Aufgaben der FKS gehören. Ziel sei es, Scheinwerkverträge, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit aufzudecken. Zudem möchte Die Linke eine Studie in Auftrag geben, die das Ausmaß des Missbrauchs von Werkverträgen und dessen Folgen untersuchen soll. (tyh)