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Die deutsche Finanzaufsicht soll besser werden. Der Bundestag überwies am Freitag, 29. Juni 2012, einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht (17/10040) an die zuständigen Ausschüsse. Von den Oppositionsfraktionen gab es aber Kritik, weil die Ergebnisse des jüngsten EU-Gipfels noch nicht berücksichtigt werden könnten. In der Debatte sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk (CSU), es würden "nachhaltige Konsequenzen" aus der Finanzmarktkrise gezogen. Der Gesetzentwurf sei ein "ganz entscheidender Schritt" zur Weiterentwicklung der Finanzaufsicht in Deutschland. Es würden künftig nicht mehr nur einzelne Institute überwacht, sondern man behalte die gesamte Lage im Blick (makroprudentielle Aufsicht). Auch der Verbraucherschutz werde durch die Einführung neuer Beschwerdemöglichkeiten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verbessert.
Dr. Volker Wissing (FDP) lobte den Gesetzentwurf. Die Bankenaufsicht werde unabhängig, weil keine Wirtschaftsvertreter mehr in den Aufsichtsgremien sitzen würden. Es werde eine "verantwortungsvolle, vorausschauende Aufsicht" geben.
Manfred Zöllmer (SPD) kritisierte den Gesetzentwurf als unzureichend: "Wir brauchen eine Finanzaufsicht mit Biss, nicht mit Gebiss." Die Finanzkrise habe gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen BaFin und Deutscher Bundesbank tatsächlich besser werden müsse.
Allerdings sagte Zöllmer mit Blick auf den EU-Gipfel und dessen Beschlüsse zur Einführung einer europäischen Finanzaufsicht auch: "Die Halbwertzeit dieses Gesetzentwurfs ist nahe bei Null."Zöllmer verlangte, dass nur große Banken unter EU-Aufsicht gestellt werden sollten. Kleine Banken sollten national beaufsichtigt werden.
"Im Prinzip ist die Debatte völlig unsinnig", kritisierte Dr. Axel Troost (Die Linke) mit Blick auf den EU-Gipfel. Da außerdem die BaFin gerade dabei sei, ihre Arbeit zu untersuchen und die Ergebnisse der Untersuchung noch nicht vorlägen, sprach Troost von einer "Gespensterdebatte".
Zum Inhalt des Entwurfs sagte der Abgeordnete, die Bankenaufsicht müsse "schärfer und nach anderen Regeln" konzipiert werden.
Wie Troost erinnerte auch Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) daran, dass die Koalition die Aufsicht ursprünglich komplett zur Bundesbank verlagern wollte, wovon nun keine Rede mehr sei. Schick verlangte die Einführung eines "Finanzmarktwächters".
Es dürfe nicht sein, dass die Aufsicht zuschaue, wenn bei Finanzprodukten gegen Gesetze verstoßen werde. Er verlangte, den Verkauf von komplexen und unverständlichen Finanzprodukten an Verbraucher zu verbieten.
Darauf warf Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) den Grünen vor, die BaFin zur "Verbraucherpolizei" umbauen zu wollen. Zu den Oppositionsbedenken sagte der Abgeordnete, man könne angesichts der "rasanten Entwicklung" nicht immer warten, bis alles in Europa geregelt sei. Aktuell notwendige Änderungen könnten im weiteren Verlauf der Beratungen in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Gründung eines Ausschusses für Finanzstabilität vor. Dem Gremium sollen Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums, der BaFin sowie ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (ohne Stimmrecht) angehören.
Mit dem Gesetzentwurf wird der Deutschen Bundesbank die Aufgabe zugewiesen, auch zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen, indem sie "laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysiert, um Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge zu Warnungen vor diesen Gefahren beziehungsweise zu Empfehlungen von Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahr zu erarbeiten".
Auf dieser Grundlage solle dann der Ausschuss für Finanzstabilität gegebenenfalls Empfehlungen an zuständige nationale Stellen zur Beseitigung von Gefahren für die Finanzstabilität aussprechen. "Durch den Ausschuss für Finanzstabilität wird in Fragen der Finanzstabilität ein strukturierter und transparenter Dialog zwischen den für die Beaufsichtigung und Regulierung des deutschen Finanzplatzes maßgeblichen Institutionen geschaffen", heißt es in der Begründung.
Außerdem soll die Bezahlungsstruktur der BaFin-Mitarbeiter verbessert werden, da im Finanzsektor ein erheblicher Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter bestehe. Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung einer Stellenzulage für die Beamten bei der BaFin vor, "um so die von den Beschäftigten wahrgenommenen herausgehobenen Funktionen zu honorieren". Die Zulage, die auch Tarifbeschäftigte erhalten sollen, soll je nach Besoldungsgruppe zwischen 57,98 und 339,13 Euro monatlich betragen.
Die auf 3,957 Millionen Euro veranschlagten Kosten "werden von den beaufsichtigten Instituten via Umlage und Gebühren getragen", heißt es in dem Entwurf. Weitere geplante Maßnahmen sind Änderungen bei der Zusammensetzung des BaFin-Verwaltungsrates und die Einrichtung eines Verbraucherbeirates. (hle)