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Die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) stehen im Anschluss an die Plenarsitzung am Freitag, 14. September 2012, ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/9917) sowie drei Anträge von SPD (17/9572) , Die Linke (17/9582) und Bündnis 90/Die Grünen (17/9165) im Anhörungssaal 3.101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses auf der Tagesordnung.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In ihrem Gesetzentwurf (17/9917) sehen die Koalitionsfraktionen vor, ab dem 1. Januar 2013 ein Betreuungsgeld für Familien einzuführen. Eltern, die für ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, sollen dann im kommenden Jahr zunächst 100 Euro und ab 2014 150 Euro monatlich erhalten.
Das Betreuungsgeld soll unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gezahlt werden. Allerdings soll es als vorrangige Leistung ausgezahlt und deshalb mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag verrechnet werden. Die Mehrausgaben für den Bundeshaushalt werden für das kommende Jahr auf 300 Millionen Euro und ab dem Jahr 2015 mit 1,23 Milliarden Euro jährlich beziffert.
Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich einhellig gegen das von den Koalitionsfraktionen geplante Betreuungsgeld aus. In ihren jeweiligen Anträgen fordern sie die Bundesregierung auf, die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mehrausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich stattdessen in den bedarfsgerechten Ausbau von qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren zu investieren, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem August 2013 zu realisieren.
Zudem müsse ein weiterer Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen einberufen werden, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder zu ermitteln. Nach Ansicht der drei Oppositionsfraktionen kann nur dann für die Eltern bundesweit eine Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung und Kindererziehung gegeben, wenn der Bedarf an Betreuungsplätzen gesichert ist. (aw/eis)
Zeit: Freitag, 14 September 2012, 13 bis 16 Uhr (im Anschluss an die Plenarsitzung)
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reispassnummer anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.