Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2012
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. September 2012, folgende Beschlüsse ohne vorherige abschließende Aussprache gefasst:
Entlastung für das Haushaltsjahr 2010: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 13. September die Antrag des Bundesfinanzministeriums, die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2010 zu entlasten (17/5648, 17/6009), angenommen. Im ersten Antrag ging es um die Vorlage der Haushaltsrechnung des Bundes, im zweiten um die Vorlage der Vermögensrechnung des Bundes. Damit wurde der Bundesregierung nach Artikel 114 des Grundgesetzes in Verbindung mit Paragraf 114 der Bundeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt. Sie umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist. Zugleich nahm der Bundestag die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2010 (17/7600, 17/9250) zur Kenntnis. Er forderte die Bundesregierung gegen die Stimmen der SPD auf, bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen und Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Haushaltsausschusses einzuleiten oder fortzusetzen. Auch soll die Regierung ihre Berichte rechtzeitig abliefern, damit die Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen zeitnah verwertet werden können. Der Bundestag folgte bei diesen Beschlüssen einer Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10104).
Rechnung des Bundesrechnungshofes für 2011: Der Bundesrechnungshof ist mit der Vorlage der Rechnung für das Haushaltsjahr 2011 (17/9600) seiner Verpflichtung nach Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung nachgekommen. Dies stellte der Bundestag am 13. September auf einvernehmliche Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/10105) einstimmig fest, die wiederum auf einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses basiert. Damit erteilte das Parlament dem Bundesrechnungshof die Entlastung für die Rechnung für das Haushaltsjahr 2011.
Stefanie Vogelsang gewählt: Mit 481 Ja-Stimmen bei 45 Nein-Stimmen, 42 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen hat der Bundestag am 13. September auf Wahlvorschlag der CDU/CSU (17/10660) die Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang in das Vertrauensgremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung gewählt. Sie folgte auf den im August verstorbenen nordrhein-westfälischen Abgeordneten Jürgen Herrmann. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden sollen, ausnahmsweise von der Billigung der Wirtschaftspläne durch ein Gremium von Mitgliedern des Haushaltsausschusses, das sogenannte Vertrauensgremium, abhängig machen. Das Vertrauensgremium wird vom Bundestag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Sofern der Bundestag nichts anderes beschließt, muss das Bundesfinanzministerium die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste dem Vertrauensgremium zur Billigung vorlegen. (vom/13.09.2012)