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Die Rechte von Patientinnen und Patienten sind bislang uneinheitlich geregelt und oftmals wenig transparent für die Betroffenen. Um Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu helfen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (17/10488) vorgelegt, der am Freitag, 28. September 2012, von 9 bis 10.40 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestages steht und in erster Lesung debattiert wird. Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Bundesregierung verfolgt mit ihrem Gesetzentwurf das Ziel, Mängel in der Patientenversorgung, die durch nicht erfüllte Behandlungswünsche, zeitraubende Bewilligungsverfahren für Kassenleistungen oder Behandlungsfehler entstehen, in Zukunft zu vermeiden. Dies soll durch Gesetzesänderungen in zwei Bereichen erreicht werden: auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Behandlungs- und Arzthaftungsrechts und bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Bundesregierung orientiert sich dabei "am Leitbild des mündigen Patienten" und will ein "Gleichgewicht zwischen Behandelnden und Patienten" herstellen. Ferner möchte die Bundesregierung die Chancen von Patienten bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern verbessern. Bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern sollen Patienten zudem künftig stärker von ihren Krankenkassen unterstützt werden.
Die Fraktion Die Linke hat dazu einen Antrag (17/6489) eingebracht, in dem sie kritisiert, dass es in Ländern wie Dänemark, Finnland, Frankreich, Spanien, Österreich, Litauen und Slowenien bereits nationale Patientenrechtegesetze gebe, während in Deutschland lediglich eine Informationsbroschüre existiere.
"Die Gesundheitsversorgung muss allen Bürgerinnen und Bürgern barrierefrei zugänglich sein und dem medizinischen Wissensstand entsprechen", fordert die Linke in ihrem Antrag. Außerdem dürfe die Gesundheitsversorgung für Patienten nicht mit eigenständigen Kosten oder Auslagen wie etwa Zuzahlungen oder einer Praxisgebühr verbunden sein.
Nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen Patienten früher und besser aufgeklärt werden. In ihrem Antrag (17/6348) wird die Bundesregierung aufgefordert, Behandlungsfehler gesetzlich zu definieren und die Einführung eines Entschädigungsfonds für Härtefälle zu prüfen.
Dieser Fonds soll für die Fälle bestimmt sein, in denen nicht endgültig nachgewiesen werden könne, dass ein schwerer gesundheitlicher Schaden eines Patienten auf einen ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen sei. (as/21.09.2012)