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Der Bund will die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernehmen. Somit sollen die Länder und Kommunen entlastet werden. Um dieses Vorhaben umzusetzen, sollen sozialhilferechtliche Vorschriften geändert werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII; 17/10748) in den Bundestag eingebracht. Dieser wird am Freitag, 28. September 2012, in erster Lesung beraten. Die Plenardebatte ist auf 45 Minuten angesetzt und soll voraussichtlich um 12.20 Uhr beginnen. Sie wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Kostenübernahme soll laut Bundesregierung bis 2014 stufenweise in mehreren Schritten erfolgen. Damit leiste der Bund einen "entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen von Ländern und Kommunen" und folge den Absprachen im Hartz-IV-Vermittlungsverfahren, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) erklärte im Vorfeld, dass die Bundesregierung ihr "Wort halte, den Kommunen wieder Gestaltungsspielraum und Finanzkraft zu geben". Das Gesetz bringe ihnen eine "lange geforderte Entlastung in Milliardenhöhe".
Bereits in diesem Jahr war der Bundesanteil an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 16 auf 45 Prozent erhöht worden. Grundlage dieser ersten Erhöhung war das "Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen" (17/7141). In zwei weiteren Schritten soll nun die vollständige Übernahme der Nettokosten durch den Bund erfolgen. 2013 soll sich der Bundesanteil auf 75 Prozent belaufen. 2014 soll er schließlich die Kosten allein tragen.
Für den Zeitraum von 2013 bis 2016 bedeute dies insgesamt "eine neue, zusätzliche Entlastung in Höhe von 18,5 Milliarden Euro", heißt es in dem Gesetzentwurf. Darüber hinaus soll der Bund anders als bisher die Nettoausgaben nicht mehr für das Vorvorjahr, sondern jeweils für das aktuelle Kalenderjahr erstatten. Davon verspricht sind die Bundesregierung eine weitere Entlastung der Kommunen in Höhe von einer halben Milliarde Euro bereits für 2013. Grundlage dafür ist die Bund-Länder-Vereinbarung zum Fiskalpakt.
Die Mehrausgaben des Bundes belaufen sich laut Gesetzentwurf 2012 auf 3,18 Milliarden, 2014 auf 4,77 Milliarden, 2015 auf 5,1 Milliarden und 2016 auf 5,46 Milliarden Euro. Entsprechend ergeben sich Mehreinnahmen in den Haushalten der Länder. Der Wirtschaft, "insbesondere den mittelständischen Unternehmen entstehen durch dieses Gesetz keine unmittelbaren Kosten", schreibt die Regierung weiter. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau seien nicht zu erwarten. (ver/25.09.2012)