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Das Petitionswesen auch in anderen Ländern bekannter zu machen, sieht der Petitionsausschuss des Bundestages nach Aussage seines stellvertretenden Vorsitzenden Gero Storjohann (CDU/CSU) als eine seiner Aufgaben an. "Wenn Sie so wollen, wirken wir da ein bisschen missionarisch", sagt der 54-Jährige. Im Interview spricht der Abgeordnete aus Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) auch über die Kontakte zum Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und die Zuständigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten. Er räumt zugleich ein, anfangs nicht mit dem großen Erfolg des Modells der Online-Petitionen gerechnet zu haben. Das Interview im Wortlaut:
Herr Storjohann, Sie haben sich gestern mit drei Mitgliedern des Petitionsausschusses aus dem Parlament von Tadschikistan getroffen. Wie kam das zustande und worum ging es?
Das geschah auf Initiative der deutsch-zentralasiatischen Parlamentariergruppe. In Tadschikistan ist der Parlamentarismus noch am Anfang. Da wird derzeit noch viel vom Präsidenten dominiert. Es existiert ein Ombudsmann-System, also eine Persönlichkeit, die vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Parlament gewählt wird. Aber im Parlament gibt es einen im Aufbau befindlichen Petitionsausschuss, deren Mitglieder mir viele konkrete Fragen gestellt haben.
Sind Sie öfter so missionarisch tätig?
Der Petitionsausschuss des Bundestages versucht, das Petitionswesen auch in anderen Ländern bekannter zu machen. Wir waren in Weißrussland, in Russland und in Kambodscha unterwegs. Demnächst fahren wir auch in die Türkei. Wir sehen das durchaus als unseren Auftrag an. Und wenn Sie so wollen, wirken wir da auch ein bisschen missionarisch.
Dabei haben Sie ja bei der Einführung der Online-Petitionen selber fremde Hilfe in Anspruch genommen...
Ja, damals war das Parlament von Schottland so eine Art Trendsetter. Die dort entwickelte Software haben wir anfangs auch in Deutschland genutzt.
Die Online-Petitionen sind ja eine richtige Erfolgsgeschichte. War Ihnen seinerzeit bei der Reise bewusst, welchen Coup der Bundestag damit landen könnte?
Nein, gar nicht. Für mich als neuen Abgeordneten war es die erste Delegationsreise überhaupt. Aber so ist das öfter: Ob eine Reise oder ein sonstiger Termin etwas gebracht hat, merkt man erst später. Jetzt ist es so, dass keine Debatte zum Thema Online-Petitionen ohne die Erwähnung von Schottland als Ursprung des Ganzen abläuft.
Blicken wir in die Europäische Union. Hier gibt es neben den Petitionsausschüssen oder Ombudsmann-Stellen in den Parlamenten der Mitgliedstaaten noch den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und den Europäischen Bürgerbeauftragten. Woher weiß ich, an wen ich mich wenden soll? Oder gilt: Beim Bundestag ist man immer richtig?
Beim Europäischen Parlament sind Sie auch immer richtig. Dort wird dann entschieden, ob das Ganze an den Petitionsausschuss im Europäischen Parlament oder den Europäischen Bürgerbeauftragten überwiesen wird. Letzterer ist zuständig bei allen Beschwerden über europäische Institutionen, wie etwa auch das Europäische Parlament. In allen anderen Fällen landet sie beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments.
Haben Sie als Petitionsausschuss des Bundestages Kontakt mit diesen Stellen?
Den Kontakt zu den europäischen Petitionsstellen halten wir beispielsweise über das Europäische Ombudsmann-Institut. Da treffen sich alle zwei Jahre die europäischen Ombudsleute. Ich bin da meistens als Vertreter unseres Ausschusses dabei. Guten Kontakt haben wir aber auch mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten Nikoforos Diamandouros, der uns gerne im Bundestag besucht und den ich auch bei den erwähnten internationalen Ombudsmann-Tagungen treffe.
(hau/27.09.2012)