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Ob das Grundgesetz um die Staatsziele Kultur und Sport erweitert werden soll, wie es die SPD-Fraktion in einem Gesetzentwurf (17/10644) fordert, bleibt umstritten. Gegen eine Erweiterung sprachen sich während der Debatte am Freitag, 28. September 2012, Vertreter der Unionsfraktion sowie der Parlamentarische Staatssekretär in Bundesinnenministerium, Dr. Christoph Bergner (CDU), aus.
Unterstützt wurde das Ansinnen von der Linksfraktion, die eigene Anträge (17/6152, 17/10785) zu dem Thema vorgelegt hat. Unterschiedliche Auffassungen zu der Frage gibt es in der FDP-Fraktion, die ebenso wie die Grünen kritisierten, dass die SPD nicht versucht habe, sich mit den anderen Fraktionen abzusprechen, um zu einem interfraktionellen Antrag zu kommen.
"Unser Vorschlag ist ausgesprochen minimalistisch", sagte Dieter Wiefelspütz (SPD). Es werde vorgeschlagen, in Artikel 20a Grundgesetz, wo es heißt: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung", den Satz anzufügen: "Er schützt und fördert ebenso die Kultur und den Sport."
Damit, so Wiefelspütz, werde man der herausragenden Bedeutung von Sport und Kultur in Deutschland gerecht. Im Übrigen betrete man kein Neuland. Nicht nur in vielen Landesverfassungen, sondern auch in vielen anderen Staaten seien Sport und Kultur als Staatsziel verankert.
Eine solche Aufnahme stoße auf viele verfassungsrechtliche Bedenken, entgegnete Dr. Franz-Josef Jung (CDU/CSU). Dass der Sport die größte Bürgerbewegung ist und Deutschland sich als Kulturstaat versteht, sei unstrittig. Aber: "Unsere Verfassung ist kein Warenhauskatalog." Es dürften nicht Erwartungen geweckt werden, die nicht erfüllbar sind, sagte Jung.
Zudem seien Schutzfunktionen für Sport und Kultur schon jetzt im Grundgesetz geregelt. "Durch die Aufnahme können dem Sport und der Kultur keine Rechte zuwachsen, die nicht jetzt schon gegeben sind", urteilte der Unionsabgeordnete.
Es gehe darum, Ziele im Grundgesetz zu bestimmen und daraus auch Aufgaben abzuleiten, sagte Katrin Kunert (Die Linke). Daher unterstütze ihre Fraktion die Forderung der SPD. Die Linksfraktion wolle jedoch mehr, als nur die Eintragung in das Grundgesetz. "Es fehlt ein Sportförderungsgesetz des Bundes, in dem der Sport als Ganzes behandelt wird", sagte Kunert.
Die hohe soziale Bedeutung des Sportes sei unumstritten, daher müssten auch gute Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Situation von Sportvereinen und Sportstätten verbessert werden könne. In einem Sportförderungsgesetz, so die Linken-Abgeordnete, könnten auch Grauzonen in den Übergängen von Zuständigkeiten beseitigt werden, um Planungssicherheit für den Sport zu schaffen, "statt immer nur festzustellen, wofür der Bund nicht zuständig ist".
Es sei falsch, den Eindruck zu erwecken, Sport könne man nur treiben, wenn er Teil des Grundgesetzes sei, erwiderte Dr. Stefan Ruppert (FDP). In Deutschland herrschen sehr gute Bedingungen für Kultur und Sport, auch ohne eine Aufnahme in das Grundgesetz, sagte er und sprach von "Schaufensteranträgen" der Opposition. Die "fehlende Ernsthaftigkeit" des Anliegens zeigt sich seiner Meinung nach daran, dass die SPD-Fraktion nicht versucht habe, sich mit den anderen Fraktionen vorher auszutauschen.
Er wisse, dass auch in seiner Fraktion viele Sympathien für die Aufnahme als Staatsziele vorhanden sind, sagte Ruppert. Persönlich sei er aber der Ansicht, dass die Qualität eines Staates sich dadurch auszeichne, wie er mit Sport und Kultur umgehe. "Da kann Deutschland auf Vieles mit Stolz blicken", urteilte er.
Auf die Historie der Forderung nach einer Aufnahme der Kultur ins Grundgesetz ging Agnes Krumwiede (Bündnis 90/Die Grünen) ein. Im Jahr 2009 habe die FDP aus der Opposition heraus dies gefordert, was die SPD seinerzeit aber abgelehnt habe. Angesichts des aktuellen Vorgehens der SPD, die sich nicht mit den anderen Fraktionen abgesprochen habe, habe sie daher den Eindruck, dass es weniger um die Sache, als vielmehr um ein "Säbelrasseln für den Bundestagswahlkampf" gehe.
Die Kultur- und Sportfreundlichkeit der Fraktionen könne aber nicht an der Zustimmung oder Ablehnung des Gesetzentwurfs gemessen werden, sagte Krumwiede. Als Kulturpolitikerin wisse sie, dass ein Staatsziel Kultur "nicht der heilige Gral und auch kein Allheilmittel für die uns vertrauten Durchsetzungsprobleme ist".
Als "überflüssig" bezeichnete Innenstaatssekretär Dr. Christoph Bergner (CDU) die vorgeschlagene Grundgesetzänderung. "Nach Maßgabe des vom Parlament beschlossenen Haushalts und im Rahmen der föderalen Grundordnung lässt sich die Bundesregierung bei der Förderung von Kultur und Sport von niemandem überbieten", sagte Bergner.
Im Anschluss an die Debatte wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. (hau/28.09.2012)