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Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält man an den Planungen für eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige fest. "Es geht nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie", bestätigte der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel (CDU) am Montag, 15. Oktober 2012, vor dem Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke). Zugleich betonte Fuchtel, dass es sich derzeit lediglich um Überlegungen innerhalb des Ministeriums handle. "Der Prozess ist noch nicht im Bundeskabinett abgestimmt", betonte der Staatssekretär. Hintergrund der Überlegungen sei es, Altersarmut bei Selbstständigen zu verhindern, sagte Fuchtel. Schließlich seien von den 4,3 Millionen Selbstständigen derzeit 70 Prozent "nicht obligatorisch abgesichert".
Gegen eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige spricht sich hingegen Tim Wessels, selbstständiger IT-Unternehmer und Initiator einer öffentlichen Petition, die mehr als 80.000 Mitzeichner gefunden hat, aus. Vor dem Ausschuss betonte er, dass Selbstständige in der Lage seien, sich auch selbst um eine Altersvorsorge zu kümmern. Von einer generellen Nichtversicherung der Selbstständigen könne laut entsprechender Studien nicht die Rede sein, sagte Wessels.
Für junge Selbstständige würden zudem die angedachten einkommensunabhängigen Rentenversicherungspflichtbeiträge in Höhe von 260 Euro "ganz wenig Luft lassen". Angesichts von mehr als einer Million Selbstständiger, die weniger als 1.100 Euro im Monat verdienen würden, sei zu erwarten, dass diese ihre Selbstständigkeit aufgeben müssten und gegebenenfalls den Sozialsystemen zu Last fallen würden, warnte Wessels. Daher sehe er "keinen Grund für ein Gesetz, aber viele Gründe für eine kontraproduktive Wirkung". Komme es aber trotzt der Proteste zu einer gesetzlichen Lösung, müssten die Beiträge zumindest einkommensabhängig sein, forderte der Petent.
Staatssekretär Fuchtel räumte ein, dass insbesondere junge Selbstständige keinen Bedarf an einer verpflichtenden Regelung sehen. Wenn man aber eine Absicherung wolle, die oberhalb der Grundsicherung liegt, sei ein Betrag von etwa 260 Euro – ohne den Beitrag zur Absicherung gegen Erwerbsminderung – nötig. Die Überlegungen im Ministerium sähen derzeit so aus, dass die Regelung vor allem für die unter 30-Jährigen zutreffen soll. Nicht einbezogen werden in die Planungen sollen die über 50-Jährigen.
Bei den Selbstständigen zwischen 30 und 50 Jahren sollen die bisherigen Absicherungen "so weit wie möglich" miteinberechnet werden. Zudem denke man bei Existenzgründern über Sonderregelungen, wie etwa einer Freistellung für eine begrenzte Zeit, nach, sagte Fuchtel.
Für die Unionsfraktion betonte Paul Lehrieder, dass es darum gehe, Altersarmut zu vermeiden. Gerade junge Unternehmensgründer ächten oft nicht an das Alter. Auch den Einwand, bei einer eigenen Anlagewahl könnten die Selbstständigen höhere Renditen erzielen, lie er nicht gelten. Die Selbstanlage sei schließlich "unberechenbar".
Nach Ansicht der SPD-Fraktion sollte nach einem Mechanismus gesucht werden, der sicherstellt, dass auch bei der Einzahlung lediglich des Arbeitnehmeranteils – ohne den Arbeitgeberanteil – am Ende eine Rente stehe, die über der Grundsicherung liege, sagte Ottmar Schreiner.
Die Ablehnung der Rentenversicherungspflicht durch den Petenten gehe am Schutzgedanken für die Selbstständigen vorbei und übersehe die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung, befand Matthias Birkwald (Die Linke). Gleichwohl lehne er die Konzeption aus dem Ministerium ab. Statt eines pauschalen Beitrags sollten die Selbstständigen "die Hälfte des Beitrages in Abhängigkeit vom Einkommen" zahlen.
Auch die Grünen stehen der Petition skeptisch gegenüber, machte Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn deutlich. Seine Fraktion sei für eine Bürgerversicherung, in die alle entsprechend ihrem Einkommen einzahlen müssten. Dr. Peter Röhlinger (FDP) sagte, es sei gut, dass ein Prozess in Gang gesetzt worden sei, um ein Problem anzugehen, "das dringend einer Lösung bedarf". (hau/15.10.2012)