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CDU/CSU und FDP wollen die bis Ende 2012 befristeten Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes verlängern. Dazu haben sie den Entwurf eines dritten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpaktes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (17/11138) vorgelegt, dessen 45-minütige erste Lesung im Bundestag am Freitag, 26. Oktober 2012, um 12.20 Uhr beginnt. Der Bundestag hatte gleich zu Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 das Finanzmarktstabilisierungsgesetz und danach noch ein Ergänzungsgesetz verabschiedet, die aus Sicht der Fraktionen wesentlich zur Stabilisierung beigetragen haben. Dennoch gebe es weiterhin potenzielle Gefahren.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Im Februar dieses Jahres seien mit dem zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz neue Anträge auf Hilfen durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds bis zum Jahresende 2012 ermöglicht worden. Da die Bankenrestrukturierung EU-weit harmonisiert werden soll, könnten systemrelevante Banken Probleme nach 2013 nur durch die Einlagensicherung oder den sogenannten Restrukturierungsfonds lösen. Der Restrukturierungsfonds sei aber nur für Hilfen in einer konkreten Gefährdungssituation gedacht, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, den aus Haushaltsmitteln gespeisten Finanzstabilisierungsfonds und durch die Bankenabgabe finanzierten Restrukturierungsfonds enger miteinander zu verzahnen. Dadurch solle verhindert werden, dass Haushaltsmittel für die Bankenrettung ausgegeben werden müssen. Für etwaige Verluste des Finanzmarktstabilisierungsfonds solle daher künftig der Restrukturierungsfonds aufkommen.
Mit dem Gesetz würde also der Finanzmarktstabilisierungsfonds auch über 2012 hinaus für neue Anträge geöffnet, befristet allerdings bis Ende 2014. Nach Koalitionsangaben sind Banken bislang die einzigen Institutionen, die Mittel aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds in Anspruch genommen haben. Da die Bankenabgabe künftig Verluste dieses Fonds ausgleichen soll, ist geplant, dass nur Banken, die die Bankenabgabe zahlen, Hilfen aus diesem Fonds beantragen können.
Im Gesetz soll ferner der Zustimmungsvorbehalt des Bundestages zu einer künftigen Verordnung über die Auflösung des Finanzmarktstabilisierungsfonds festgeschrieben und klargestellt werden, dass die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung des Fonds für Hilfsmaßnahmen bis 2010 nicht der neuen Schuldenbremse unterliegt. (vom/24.10.2012)