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Unverheiratete Väter sollen leichter Zugang zu einem gemeinsamen Sorgerecht für ihre Kinder bekommen. Dieses Ziel wird von allen Fraktionen im Deutschen Bundestag geteilt. Uneinigkeit besteht jedoch hinsichtlich des Verfahrens. Dies wurde in der Debatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (17/11048) am Freitag, 26. Oktober 2012, deutlich.
undesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte, angesichts dessen, dass sich die Formen des Zusammenleben in den vergangenen Jahren "deutlich geändert" hätten, müsse das Familienrecht angepasst werden. Seien im Jahr 1995 noch rund 15 Prozent der Kinder nicht ehelich geboren, sei diese Zahl der 2010 auf 33 Prozent angestiegen. Bisher sei der Mutter das alleinige Sorgerecht mit der Geburt des Kindes zugefallen, Väter hätten eine gemeinsame Sorge ohne ihre Zustimmung nicht einklagen können.
Weil der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht diese "Schlechterstellung" nicht verheirateter Väter "ausdrücklich beanstandet" hätten, sei nun das "Leitbild der gemeinsamen Sorge" in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Man bleibe dabei bei dem Modell, dass die Mutter mit der Geburt die alleinige Sorge habe, stärke aber die Väter in ihren Rechten, indem sie die gemeinsame oder alleinige Sorge beantragen könnten und ihnen diese, wenn die Mutter keine kindeswohlrelevanten Gründe dagegen vortrage, in einem vereinfachten Verfahren zugesprochen werden könne.
Genau dieses Verfahren wird von den Oppositionsfraktionen kritisiert.
Der SPD-Rechtspolitiker Burkhard Lischka sagte, dieses Vorgehen mache "Eltern zu Zaungästen im eigenen Verfahren". Richter könnten über das Kindeswohl "nicht nach Aktenlage" entscheiden.
Auch der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, betonte, Justizia solle zwar "ohne Ansehen" entscheiden. Davon, dass sie dies ohne Anhören tue, habe er "nichts gelesen". Grundsätzlich sei die Anerkennung der Vaterschaft und die Erklärung, mit der Mutter die gemeinsame Sorge ausüben zu wollen, "ein deutliches Mehr als der Trauschein": Der Sorgewillen des Vaters könne nicht abhängig sein vom Willen der Mutter.
Könnten Eltern sich darüber nicht einigen, müsse einem Verfahren Mediation und Beratung vorgeschaltet sein. Ein Gerichtsentscheid könne nur "Ultima Ratio" sein.
Auch die Obfrau von Bündnis 90/Die Grünen im Rechtsausschuss, Ingrid Hönlinger, sieht noch Verbesserungsbedarf, selbst wenn der Entwurf viel Gutes aus einem früheren Antrag ihrer Fraktion enthalte. So müsse es möglich sein, dass Väter ihren Antrag auf gemeinsame Sorge auch beim Jugendamt stellen könnten und die Mutter auch dort ihren Widerspruch artikulieren könne.
Dies sei ein "niedrigschwelligerer" Zugang als beim Familiengericht. Zudem müsse die Einspruchsfrist der Mütter von sechs auf acht Wochen nach der Geburt verlängert werden.
Dies lehnt die FDP ab. So sagte der Haushaltspolitiker Stefan Thomae, man habe die Schutzfrist für Mütter bereits erhöht und stelle sicher, dass sie nicht noch im Wochenbett "seitenlange Schriftsätze" formulieren müssen.
Sie müssten lediglich in "einfachen Worten" auf den Antrag des Vaters reagieren. Die Kritik am Verfahren sei "dramatisiert".
Auch die CDU-Justizexpertin Andrea Voßhoff betonte, es sei das Leitmotiv des Entwurfs, dass "Mutter und Vater" gut für das Kind seien.
Wenn eine Mutter im Verfahren keine Einwände gegen ein gemeinsames Sorgerecht anbringe, sei es "im Interesse aller Beteiligten", dass eine Entscheidung schnell gefällt werde. (suk/26.10.2012)