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Die Wissenschaft braucht Freiheit. Diese darf aber nicht absolut gesetzt werden. Über diese Grundthese waren sich im Wesentlichen alle Experten einig, die der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Ulla Burchardt (SPD) am Mittwoch, 7. November 2012, zu einem öffentlichen Fachgespräch zum Thema "Umgang mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen" ins Berliner Paul-Löbe-Haus eingeladen hatte. Nicht wenige Wissenschaftler müssen das Spannungsverhältnis zwischen Forschungs- und Publikationsfreiheit einerseits und Sicherheitsaspekten andererseits austarieren, da manche Ergebnisse das Potenzial bergen, missbraucht werden zu können.
Prof. Dr. Jörg Hacker, Präsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, betonte, dass die Sicherheit der Bevölkerung immer oberstes Gut sei. Er empfahl, Experimente vor Beginn der praktischen Arbeit auf die Dual-use-Problematik zu bewerten.
Aber er machte auch deutlich: "Die Ergebnisse selbst sollten dann publiziert werden." Unter Dual Use versteht man Forschung, die zum Wohle der Menschheit betrieben wird, die in den falschen Händen aber zur Katastrophe führen kann.
Neben der Sensibilisierung für die Dual-use-Problematik hob Dr. Alexander Kurz, Vorstandsmitglied der Fraunhofer–Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, das Thema "Sicherheit im IT-Bereich" hervor. Es müsse sichergestellt werden, dass sicherheitsrelevante Ergebnisse nicht in die Hände Dritter geraten.
Christof Potthof vom Gen-ethischen Netzwerk forderte verlässliche Verfahren, die auch rechtlich bindend sind. Im Allgemeinen seien internationale Vereinbarungen freiwilligen Selbstverpflichtungen vorzuziehen.
Rechtliche Regelungen seien nur begrenzt geeignet, um die Dual-use-Potenziale zu erkennen, zu verhindern oder inhärente Risiken zu minimieren, war die These von Dr. Lars Schaade, Vizepräsident des Robert-Koch-Instituts. Bei der Problematik sei die Wissenschaft auch selbst gefordert. Es müssten internationale und national abgestimmte Verhaltensregeln entwickelt werden.
Prof. Dr. Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht forderte dazu auf, stärker zwischen rechtlichen und ethischen Grenzen zu unterscheiden. Für die rechtliche Seite sei die Einrichtung einer Compliance-Abteilung sinnvoll, also einer juristischen Abteilung innerhalb der Forschungseinrichtung. Für ethische Fragestellungen müsste es ebenfalls eine Abteilung oder Kommission geben, um Risiken zu verhindern und dem Wissenschaftler bei seiner Gewissenentscheidung Rat geben zu können. Hierbei ginge es um Selbstregulierung und nicht um gesetzliche Regulierung.
Prof. Dr. Günter Stock von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften setzte sich dafür ein, den Nutzen und das Risiko nicht nur am Anfang und am Ende eines Forschungsvorhabens zu bewerten, sondern den Wissenschaftler durch ein Gremium vor allem auch während des Forschungsprozesses zu begleiten.
So ein Gremium stelle darüber hinaus eine partielle Öffentlichkeit dar, die die notwendige wissenschaftliche Anerkennung für den Forscher garantiere, ohne das dieser sicherheitsrelevante Forschungsergebnisse publizieren müsste. So wären sicherheitsrelevante Ergebnisse nicht für jedermann zugänglich, der Forscher hätte aber seiner Publikationspflicht Genüge getan. (rol/07.11.2012)