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Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November, und Freitag, 9. November 2012, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Zusammenarbeit mit Russland: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 9. November aufgefordert, die Partnerschaft mit Russland in bilateralen Kontakten als gesamtgesellschaftliche Modernisierungspartnerschaft einschließlich einer Entwicklung zu mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weiterzuentwickeln. Zugleich soll die Regierung ihre Besorgnis über die jüngste innenpolitischen Entwicklung in Russland zum Ausdruck bringen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/11327) nahm der Bundestag mit Koalitionsmehrheit an. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/11005) ab, die Modernisierung Russlands voranzubringen, Rückschläge zu überwinden und neue Impulse für die Partnerschaft zu setzen. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Keine Modernisierung Russlands ohne Rechtsstaatlichkeit" (17/11002), zu dem sich SPD und Linke enthielten. Die Ablehnung beider Anträge beruhte auf einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11391).
Stand der deutschen Einheit 2012: Der Bundestag am 9. November einen Entschließungsantrag der SPD (17/11337) zum Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2012 (17/10803) abgelehnt. Die SPD hatte unter anderem gefordert, den Solidarpakt II als wichtigsten Eckpfeiler für den weiteren Aufbau Ost und wirtschaftlichen Aufholprozess der neuen Länder nicht anzutasten und über eine Anschlussförderung für strukturschwache Regionen nachzudenken.
Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss: Der Bundestag hat am 9. November einen Antrag der Linksfraktion (17/11326) abgelehnt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss anzuheben. Die Linke hatte gefordert, dass der staatliche Unterhaltsvorschuss, der im Falle säumiger Unterhaltspflichtiger an Unterhaltsberechtigte ausgezahlt wird, bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr eines Kindes gezahlt wird. Der Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr des Kindes gewährt.
Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen und Assistenzpflege erweitert:Die 2004 eingeführte Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal für Arzt- , Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuche wird zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Dies beschloss der Bundestag am 9. November, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (17/10747, 17/10799) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/11396) in namentlicher Abstimmung annahm. Alle 546 Abgeordneten, die an der Abstimmung teilnamen, stimmten für die Abschaffung der Praxisgebühr. In der Abstimmung über den übrigen Teil des Gesetzes enthielten sich SPD und Grüne. Anträge der SPD (17/9189, 17/11192), der Linksfraktion (17/9031, 17/11141) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/9408, 17/11179), die alle die Abschaffung der Praxisgebühr zum Ziel hatten, wurden mit der Mehrheit von Union und FDP abgelehnt. Mit dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs wird die Möglichkeit für pflegebedürftige Menschen geschaffen, sich von im sogenannten "Arbeitgebermodell" beschäftigten Assistenzpflegekräfte nicht nur im Krankenhaus, sondern künftig auch in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen pflegen zu lassen. Das Pflegegeld der sozialen Pflegeversicherung sowie die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe werden für die Dauer dieser Aufenthalte weitergezahlt. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen fand ein Antrag der Linken (17/10784) keine Mehrheit, die Assistenzpflege bedarfsgerecht zu sichern. Die Linke wollte, dass der Anspruch auch auf Pflegebedürftige ausgeweitet wird, die ihre Pflegekräfte nicht nach dem Arbeitgebermodell beschäftigen.
UN-Behindertenrechtskonvention:Der Bundestag unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, die Zivilgesellschaft in den Prozess zur Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in deutsches Recht weiterhin einzubinden. Dies beschloss das Parlament am 9. November, als es gegen die Stimmen der SPD und bei Enthaltung der Grünen einen Antrag von Union und FDP mit dem Titel "Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung – Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik" (17/9730) annahm. Dabei geht es vor allem um eine systematische Gestaltung der "Inklusion" von Menschen mit Behinderung in der Entwicklungszusammenarbeit innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der entsprechenden Durchführungsorganisationen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/8926) ab, die Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Entwicklungszusammenarbeit inklusiv zu gestalten. Ein weiterer Antrag der SPD, die UN-Konvention jetzt umzusetzen und die Chancen für eine inklusive Gesellschaft zu nutzen (17/7942), lehnte die Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Linken und der Grünen auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/10010) ab.
Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 9. November die Einführung eines Betreuungsgeldes für Eltern beschlossen, deren ein- bis dreijährige Kinder keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/9917) nahm er in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (17/11404) in namentlicher Abstimmung mit 310 Ja-Stimmen bei 282-Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen an. Ab 1. August 2013 sollen diese Eltern auf Antrag 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 150 Euro monatlich erhalten. Betreuungsgeld kann nur vom ersten Tag des 15. Lebensmonats für 22 Lebensmonate bezogen werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Betreuungsgeld und Elterngeld ist nicht möglich. Der Bundestag lehnte Anträge der SPD für einen "Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld" (17/9572), der Linken "Betreuungsgeld nicht einführen – Öffentliche Kinderbetreuung ausbauen" (17/9582) und der Grünen "Kein Betreuungsgeld einführen – Kinder und Familien durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung fördern" (17/9165) mit der Koalitionsmehrheit ab.
Ausländerzentralregister-Gesetz geändert: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 8. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Ausländerzentralregister-Gesetzes (17/11051) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/11364) verabschiedet. Damit wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Dezember 2008 (Rechtssache C-524/06) umgesetzt. Das Gericht hatte entschieden, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur unter bestimmten Voraussetzungen in einem Register wie dem Ausländerzentralregister gespeichert und genutzt werden dürfen. Geändert wurde auch die Zivilprozessordnung, wonach ein Gerichtsvollzieher bei einem EU-Bürger, der Schuldner ist, Daten nur dann aus dem Register erheben darf, wenn ihm tatsächliche Anhaltspunkte für die Vermutung vorliegen, dass das Freizügigkeitsrecht nicht oder nicht mehr besteht.
Antibiotika in der Tierhaltung: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 8. November auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/9972) einen Antrag der Linksfraktion (17/8348) abgelehnt, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu reduzieren. Die Regierung sollte nach dem Willen der Fraktion die Datengrundlage zur Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung verbessern und Strategien unterstützen, die Infektionskrankheiten in Nutztierbeständen vorbeugen.
Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung: Einstimmig hat der Bundestag am 8. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess (17/10490) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/11385) angenommen. Damit wird die Pflicht zu einer Rechtsbehelfsbelehrung in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten eingeführt, in denen die anwaltliche Vertretung nicht obligatorisch ist. Unter anderem wird ferner in der Zivilprozessordnung die Gesamtsumme der pfändungsfreien Beiträge für den Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbstständiger erhöht und die Ansparphase bis zum vollendeten 67. Lebensjahr verlängert.
Internationales Privatrecht: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 8. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts (17/11049) auf Empfehlung des Rechtsausschusses angenommen. Dabei geht es um die Anpassung deutschen Rechts an die EU-Verordnung zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (sogenannte Rom-III-Verordnung). Die Verordnung regelt, welches Recht auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwenden ist. Ferner wird für bestimmte Fälle eine Rechtsgrundlage für die Eintragung eines im EU-Ausland erworbenen und dort in einen Personenstandsregister eingetragenen Namens geschaffen.
Schifffahrtsstandort Deutschland: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 8. November einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung (17/10772) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/11307) angenommen. Damit wird das Ausflaggen künftig nur genehmigt, wenn der begünstigte Reeder dafür einen Ausgleich leistet. Dieser besteht vor allem darin, die ausgeflaggten Schiffe als Ausbildungsplatz aufrechtzuerhalten. Ausnahmsweise kann stattdessen auch ein Ablösebetrag gezahlt werden, der zweckgebunden an eine private Einrichtung geht. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/10097) ab, das "maritime Bündnis" fortzuentwickeln. Die Bundesregierung sollte eine Änderung der Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie vorlegen und ein Fondsmodell entwickeln, um die Kontinuität der Schifffahrtsförderung im Interesse von Ausbildung und Beschäftigung zu gewährleisten.
Industrieemissionen: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 8. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (17/10486) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/11394) zugestimmt. Mit dieser EU-Richtlinie wird die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die sogenannte IVU-Richtlinie, überarbeitet. Die IVU-Richtlinie regelt die europäischen Anforderungen an das Zulassungsrecht für Industrieanlagen in Europa. Das Gesetz übernimmt die EU-Vorgaben "eins zu eins" und enthält weitere Rechtsänderungen, die nicht auf die Richtlinie zurückzuführen sind.
Truppenübungsplatz Altmark: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 8. November einen Antrag dieser Fraktion (17/10684) abgelehnt, den Ausbau des Truppenübungsplatz Altmark auf dem Gebiet der Colbitz-Letzlinger Heide im Norden von Sachsen-Anhalt zu stoppen und die Colbitz-Letzlinger Heide zivil zu nutzen. Er folgte damit einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/11334).
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz geändert:Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 8. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften (17/10957) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/11393) angenommen. Damit wird anerkannten Umweltvereinigungen ein Klagerecht eingeräumt, das sich auf das gesamte Umweltrecht erstreckt. Das Klagerecht beschränkte sich bisher auf umweltschützende Rechtsvorschriften, die Rechte Einzelner begründen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (17/7888) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/8876) ab. Die Grünen hatten erweiterte Klagemöglichkeiten für Verbände verlangt, um den Einfluss der Öffentlichkeit bei Planungsvorhaben zu stärken und gleichzeitig die Akzeptanz dieser Vorhaben in der Öffentlichkeit zu erhöhen.
Offenlegungspflichten für Unternehmen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 8. November einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9567) abgelehnt, soziale und ökologische Offenlegungspflichten für Unternehmen zu regeln. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17/11229). Unternehmen sollten nach dem Willen der Grünen verpflichtet werden, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen und zu prüfen, inwieweit Informationen in Bezug auf Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz und zur sozialen Sicherung für jedes Land veröffentlicht werden können.
Mikrozensusgesetz 2005 verlängert: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 8. November einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 (17/10041) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/11363) angenommen. Das Ende 2012 auslaufende Gesetz, das die Datenerhebungen für den Mikrozensus anordnet, wurde damit bis Ende 2016 verlängert.
Kommunale Mitwirkung bei der Gesetzgebung: Gegen die Stimmen der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 8. November einen Antrag der Linken (17/1142) abgelehnt, in einem Kommunalmitwirkungsgesetz die Mitwirkungsrechte der Kommunen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie im gesetzgebungsverfahren sicherzustellen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Innenausschusses (17/4726). Der Bundestag sollte sich nach dem Willen der Linken verpflichten, bei Beratungen von Vorlagen mit Auswirkungen auf die Kommunen den kommunalen Spitzenverbänden ein verbindliches Mitwirkungsrecht einzuräumen.
Überweisungen und Lastschriften in der EU:Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 8. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (17/10038, 17/10251) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11395) zugestimmt. Ziel der EU-Vorgaben ist es, einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum herzustellen (Single Euro Payments Area, SEPA). Spätestens ab dem 1. Februar 2016 sind bargeldlose Zahlungen nur noch im SEPA-Überweisungsverfahren und SEPA-Lastschriftverfahren unter Verwendung der internationalen Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) möglich. Mit dem SEPA-Begleitgesetz wird auch das sogenannte Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt, wonach ab 21. Dezember 2012 geschlechtsbedingte Differenzierungen, vor allem bei Kranken- und Lebensversicherungsverträgen, etwa im Hinblick auf die unterschiedliche Lebenserwartung von Männern und Frauen, nicht mehr zulässig sind. Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/11407) ab, die Beteiligung der Versicherten am gesamten Rohüberschuss der Versicherer auf 90 Prozent anzuheben.
Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes: Einstimmig hat der Bundestag am 8. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren (17/10916) auf Empfehlung des Familienausschusses (17/11392) zugestimmt. Damit werden die Voraussetzungen für die Ratifizierung des am 28. Februar 2012 unterzeichneten Fakultativprotokolls geschaffen. Aufgrund des Protokolls darf der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes Mitteilungen von Einzelpersonen oder Personengruppen entgegennehmen, die behaupten, in einem Recht aus dem Übereinkommen oder den beiden weiteren Fakultativprotokollen durch einen Vertragsstaat verletzt worden zu sein. Bei schwerwiegenden oder systematischen Verletzungen der Rechte des Kindes durch einen Vertragsstaat darf der Ausschuss eine Untersuchungsverfahren einleiten.
Begünstigungen von energieintensiven Unternehmen bei der Energie- und Stromsteuer: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 8. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/10744, 17/10797) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11387) zugestimmt. Die Steuerbegünstigungen für rund 25.000 energieintensive Unternehmen, der sogenannte Spitzenausgleich, werden ab 2013 nur noch genehmigt, wenn die Betriebe zu Energieeinsparungen beitragen. Darüber hinaus wird die Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (KWK) neu geregelt. Die Zielwerte für die angestrebte Verringerung der Energieintensität werden für die Jahre 2019 bis 2022 fortgeschrieben. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Linksfraktion (17/11402) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/11403). Die Linke forderte, Privilegierungen des produzierenden Gewerbes bei selbst verbrauchtem Strom sowie beim Spitzenausgleich zurückzuführen, die Grünen wollten die allgemeinen Vergünstigungen und den Spitzenausgleich abschaffen und durch eine Härtefallregelung für besonders energieintensive Prozesse und Verfahren zu ersetzen.
Verhinderung von Geldwäsche bei Online-Glücksspielen: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 8. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (17/10745, 17/10798) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11335, 17/11416) zugestimmt. Damit werden Sorgfalts- und Organisationspflichten von Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen im Internet gesetzlich festgelegt, um Geldwäsche zu verhindern. Zugelassen wird eine spezifische Online-Identifizierung der Spieler bei Eröffnung eines Spielerkontos.
Flüchtlinge aus Syrien: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 8. November einen Antrag der Linken (17/10786) abgelehnt, die sich für einen wirksamen Schutz und die Aufnahme syrischer Flüchtlinge in der EU und in Deutschland eingesetzt hatte. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag auch einen Antrag der Grünen (17/10638) ab, Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Innenausschusses (17/11131).
Berlin/Bonn-Gesetz bleibt:Der Bundestag hat am 8. November auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/8622) einen Antrag der Linksfraktion (17/2419) abgelehnt, das Berlin/Bonn-Gesetz zu beendigen und die Zweiteilung der Bundesregierung zwischen Berlin und Bonn aufzuheben. Nach dem Willen der Linken sollten die Ministerin in Bonn bis 2017 nach Berlin umgezogen sein.
Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas: Bei Enthaltung von SPD und Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 8. November die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas beschlossen, als er einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10060, 17/10253) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/11386) annahm. Aufgabe der Markttransparenzstelle ist es, die Aufsicht über die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Elektrizität und Gas zu verbessern und einen besseren Überblick über die Entwicklung der Kraftstoffpreise an Tankstellen zu erhalten. Die Markttransparenzstelle wird beim Bundeskartellamt angesiedelt und soll eng mit der Bundesnetzagentur zusammenarbeiten. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der SPD (17/11401), in dem unter anderem verlangt wurde, dass den meldepflichtigen Unternehmen keine vermeidbaren Kosten entstehen und Energieerzeugungsanlagen erst ab einer Größe von 50 Megawatt statt bereits ab zehn Megawatt meldepflichtig sind.
Menschenrechte in Zentralasien: Gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 8. November einen Antrag dieser beiden Fraktionen (17/9924) auf Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17/11287) abgelehnt, die Menschenrechte in Zentralasien zu stärken. SPD und Grüne wollten, dass die Bundesregierung die Vernetzung zivilgesellschaftlicher Gruppen in Zentralasien fördert und deren Kommunikationsmöglichkeiten verbessert.
Abstandsgebot im Recht der Sicherungsverwahrung: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 8. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung (17/9874) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/11388) zugestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 4. Mai 2011 die Regelungen zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von Straftätern, die ihre Haft bereits verbüßt haben, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Danach wurde das Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung den Anforderungen des sogenannten Abstandsgebots nicht gerecht, wonach die Sicherungsverwahrung "in deutlichem Abstand zum Strafvollzug so auszugestalten ist, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt". Das Gesetz enthält als Reaktion auf dieses Urteil Leitlinien für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Haftzeit und für die Strafhaft vor der Sicherungsverwahrung. Die Frist, innerhalb der die Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach Ablauf von zehn Jahren überprüft werden muss, beträgt nun neun Monate. Bündnis 90/Die Grünen scheiterten mit einem Änderungsantrag (17/11406), in dem unter anderem gefordert wurde, die Sicherungsverwahrung auf schwerste Gewalt- und Sexualdelikte sowie auf gemeingefährliche Straftaten und Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu beschränken. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der SPD zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung (17/8760), in dem unter anderem gefordert wurde, die Anlasstaten für eine Anordnung von Sicherungsverwahrung auf schwerste Gewalt- und Sexualdelikte zu beschränken und eine nachträgliche Therapieunterbringung zu ermöglichen, wenn die Gefahr der Begehung solcher Taten besteht. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag auch einen Antrag der Linksfraktion (17/7843) ab, eine Expertenkommission zur Sicherungsverwahrung einzusetzen.
Kampf gegen Doping an Olympiastützpunkten: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 8. November einen Antrag der SPD (17/8896) auf Empfehlung des Sportausschusses (17/10083) abgelehnt, Doping an Olympiastützpunkten, Bundesleistungszentren und Bundestützpunkten zu bekämpfen. Unter anderem sollte die Nationale Antidoping-Agentur NADA finanziell gut ausgestattet werden, so die Forderung der SPD.
Bundeswehreinsatz im Süd-Sudan verlängert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 8. November den Einsatz der Bundeswehr im Süd-Sudan vom 15. November 2012 bis 31. Dezember 2013 verlängert. 494 Abgeordnete stimmten für und 65 Abgeordnete gegen die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11390) zu einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung (17/11390). Zwei Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Im Ausschuss hatte nur Die Linke gegen die Verlängerung gestimmt. Bis zu 50 bewaffnete Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können sich somit weiterhin an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in dem noch jungen Staat Süd-Sudan (Unmiss) beteiligen, um zu einer dauerhaften Beilegung des Konflikts zwischen Sudan und Süd-Sudan und zur Konsolidierung des Friedens beizutragen.
Nebentätigkeiten von Abgeordneten:Mit 303 Nein-Stimmen bei 271 Ja-Stimmen hat der Bundestag am 8. November einen gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/11331) abgelehnt, Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten durch eine Veröffentlichungspflicht "auf Euro und Cent" herzustellen und die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages entsprechend zu ändern. Keine Mehrheit fand auch ein weiterer gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen (17/11332), Nebentätigkeiten transparent zu machen und in den Verhaltensregeln auch eine Angabe zur Branche des Auftraggebers von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern vorzuschreiben. Abgelehnt wurden ebenfalls Anträge der SPD (17/11318) und der Grünen (17/11204), die eine Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder zum Ziel hatten. Während die SPD eine Anlehnung an die Regelungen für Mitglieder EU-Kommission mit einer Karenzzeit von 18 Monaten nach Ende der Amtszeit befürwortete, forderten die Grünen eine gesetzliche Möglichkeit zur Beschränkung der Berufstätigkeit ausgeschiedener Minister, Parlamentarischer Staatssekretäre und Staatssekretäre. Auch Die Linke scheiterte mit ihrem Antrag (17/11333) zu Transparenz und Unabhängigkeit im Bundestag und in der Bundesregierung, in dem sie eine fünfjährige Karenzzeit verlangt hatte.
Parteispenden:Gegen das Votum aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der Linksfraktion (17/892) ab, das Parteien-Sponsoring im Parteiengesetz zu regeln. Keine Mehrheit fand mit dem gleichen Abstimmungsergebnis auch ein weiterer Antrag der Linken (17/651), Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden zu verbieten. Alle übrigen Fraktionen lehnten ferner einen Antrag der Grünen (17/1169) ab, das Partei-Sponsoring transparenter zu gestalten. Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion wies der Bundestag schließlich einen weiteren Antrag der Grünen (17/547) zurück, Parteispenden auf 100.000 Euro jährlich zu begrenzen. Der Bundestag folgte bei allen Voten einer Empfehlung des Innenausschusses (17/6566).
Bundeswehreinsatz in Darfur verlängert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 8. November den Einsatz der Bundeswehr in Darfur (Sudan) vom 15. November 2012 bis 31. Dezember 2013 verlängert. 503 Abgeordnete stimmten für, 68 Abgeordnete bei einer Enthaltung gegen die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11389) zu einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung (17/11036). Im Ausschuss hatte nur Die Linke gegen die Verlängerung gestimmt. Bis zu 50 bewaffnete Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können sich somit weiterhin an der sogenannten Hybrid-Operation (Unamid) der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in der westsudanesischen Provinz Darfur beteiligen, um die Situation der Flüchtlinge und der lokalen Bevölkerung in den Konfliktgebieten zu verbessern.
Transatlantische Beziehungen: Gegen das Votum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 8. November einen Antrag der SPD (17/9728) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/10169) abgelehnt, einen neuen Impuls für eine Stärkung der transatlantischen Partnerschaft mit den USA vor allem in Politik und Wirtschaft zu entwickeln und neue Initiativen zu Abrüstung und Rüstungskontrolle voranzubringen.
Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 8. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (17/10748, 17/11055) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/11382) beschlossen. Das Gesetz legt die Schritte fest bis zur vollen Erstattung der Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund an Länder und Kommunen in den Jahren 2013 und 2014. Auch werden aufstockende Landesleistungen künftig nicht mehr als Einkommen bei der Grundsicherung angerechnet. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur Umsetzung des europäischen Fiskalpakts im Hinblick auf die Erstattung der aktuellen Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres durch den Bund. Bei Enthaltung von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/8606) ab, die Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung "eins zu eins" an die Kommunen weiterzureichen.
Umgang mit der NS-Vergangenheit: Gegen die Stimmen der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 8. November die Bundesregierung aufgefordert, die zeitgeschichtliche Forschung zur Bundesrepublik und zur DDR durch gute wissenschaftliche Rahmenbedingungen und ein forschungsfreundliches Klima zu fördern sowie eine Bestandsaufnahme zu aktuellem Forschungsstand und Forschungsbedarf zur Geschichte der staatlichen Behörden und Institutionen im frühen Nachkriegsdeutschland in Auftrag zu geben. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (17/11001) nahm er auf Empfehlung des Innenausschusses (17/11260) an. Keine Mehrheit fanden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen, die NS-Vergangenheit von Bundesministerien und Behörden systematisch aufzuarbeiten (17/10068) und dem Bundestag über den Umfang der beim Bundesnachrichtendienst vorhandenen Akten und Erkenntnisse zum Holocaust-Organisator Adolf Eichmann und zum "Schlächter von Lyon" Klaus Barbie zu berichten (17/4586). Bei Enthaltung von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/3748) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/9448) ab, die NS-Vergangenheit in Bundesministerien aufzuklären. Bei Enthaltung der SPD und Zustimmung der Linken und der Grünen scheiterte die Linksfraktion mit einem Entschließungsantrag (17/11336) zur Antwort der Bundesregierung (17/8134) auf eine Große Anfrage der Linken zum Umgang mit der NS-Vergangenheit (17/4126). Bei Enthaltung der Grünen scheiterte Die Linke auf Empfehlung des Innenausschusses (17/11261) mit einem weiteren Antrag (17/6128), Demokratie durch Transparenz zu stärken und die "Deklassifizierung von Verschlusssachen" gesetzlich zu regeln. Die Fraktion hatte eine Frist von 20 Jahren vorgeschlagen, nach der Verschlusssachen automatisch öffentlich gemacht werden sollten. Ebenfalls bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (17/2201) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/11262) ab, den Widerstand von Kommunistinnen und Kommunisten gegen das NS-Regime anzuerkennen. Schließlich lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11383) einen Antrag der Linksfraktion ab, die Akteneinsichtsrechte Dritter in Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichts zu stärken und die Sperrfristen im Bundesarchivgesetz um 20 Jahre zu verkürzen.
Interamerikanische Entwicklungsbank: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 8. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Übereinkommens vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank (17/9697) auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/10920) angenommen. Aufgabe der Bank ist die Vergabe von Darlehen an karibische und lateinamerikanische Entwicklungsländer sowie die Vergabe von günstigen Krediten über den Fonds für Sondergeschäfte. Unter anderem wird das Direktorium der Bank erweitert, und es werden die Vorschriften über Mindestgrenzen bei der Stimmenzahl bestimmter Staaten oder Staatengruppen gelockert. Durch die Änderung des Gesetzes wird das Entwicklungsministerium ferner ermächtigt, bestimmte Änderungen des Übereinkommens ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung in deutsches Recht umzusetzen. Der Bundestag muss vor jeder geplanten Änderung informiert werden.
Karibische Entwicklungsbank: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 8. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Übereinkommens vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank (17/9698) auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/10921) angenommen. Aufgabe der Bank ist die Vergabe von Darlehen an karibische Entwicklungsländer sowie die Vergabe von günstigen Krediten und Zuschüssen über den Entwicklungsfonds. Mit der Änderung wird das Bankdirektorium erweitert und die Mitgliedschaft über Staaten und Hoheitsgebiete hinaus auf Institutionen ausgeweitet. Ferner wurde das Entwicklungsministerium ermächtigt, bestimmte Änderungen des Übereinkommens durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in deutsches Recht umzusetzen. Der Bundestag muss vor jeder Änderung des Übereinkommens informiert werden.
Interamerikanische Investitionsgesellschaft: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 8. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Übereinkommens vom 19. November 1984 zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft (17/9699) auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/10922) zugestimmt. Aufgabe der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft ist die Vergabe von Krediten zu Marktkonditionen an kleinere und mittlere Unternehmen in lateinamerikanischen und karibischen Entwicklungsländern. Durch die Änderungen wurde die Gesellschaft für Staaten geöffnet, die nicht ihre Mitglieder sind. Auch wurde die Kreditfähigkeit verbessert und die Ungleichbehandlung bestimmter Unternehmen als Investitionsempfänger abgeschafft. Ferner wird das Bundesentwicklungsministerium ermächtigt, bestimmte Änderungen des Übereinkommens durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in deutsches Recht umzusetzen. Der Bundestag muss vor jeder geplanten Änderung des Übereinkommens informiert werden.
EU-Rahmenabkommen mit Südkorea: Gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 8. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Rahmenabkommen vom 10. Mai 2010 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Südkorea andererseits (17/10757) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/11056). Mit dem neuen Abkommen wird das bestehende Rahmenabkommen vom 28. Oktober 1996 über den Handel und die Zusammenarbeit erweitert.
EU-Kanada-Luftverkehrsabkommen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 8. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Luftverkehrsabkommen vom 17. Dezember 2009 zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (17/11252) auf Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/11252) angenommen. Das Abkommen dient dazu, einen offenen Luftverkehrsraum zwischen der EU und Kanada zu schaffen und EU-Vorgaben im Luftverkehr durchzusetzen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 8. November Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 487 bis 493 übernommen (17/11154, 17/11155, 17/11156, 17/11157, 17/11158, 17/11159, 17/11160).
Europäische Nachhaltigkeitsstrategie: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 8. November aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Nachhaltigkeitsstrategie der Europäischen Union weiterentwickelt und mit anderen Strategien verknüpft wird. Indikatoren und Ziele sollten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten besser abgestimmt werden. Das Parlament nahm dazu einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/11329) bei Enthaltung der Linksfraktion an. (vom/09.11.2012)