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Obwohl seine Fraktion am Ende der Debatte gegen den Haushaltsentwurf für das Bundesjustizministerium 2013 in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/10807, 17/10823, 17/10824, 17/10825) stimmte, lobte der SPD-Abgeordnete Ewald Schurer am Dienstag, 20. November 2012, das Ministerium für die "gute Vorbereitung aller Beratungen". Er verwies auf die "kleinen Änderungen bei der Bereinigungssitzung", sodass sich die Einnahmen im kommenden Jahr auf insgesamt 484,3 Millionen Euro und die Ausgaben auf 606,84 Millionen Euro beliefen würden. Das sei deshalb erwähnenswert, sagte Schurer, weil das ein "Novum aller Haushalte" sei, nämlich eine Deckungsquote von etwa 80 Prozent.
Zu den "kleinen Änderungen" zählte unter anderem die Aufstockung der zur Verfügung stehenden Gelder für "Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe auf eine Million Euro. Im ursprünglichen Ansatz der Bundesregierung (17/10200) war nur die Hälfte der Summe für diesen Titel im Einzelplan 07 vorgesehen. Anlass für die Verdopplung sind die "massiv gestiegenen Fallzahlen im Zuge der NSU-Verbrechen", heißt es im Bericht des Haushaltsausschusses (17/10825). Die Aufstockung war im Ausschuss interfraktionell einvernehmlich beschlossen worden.
Der liberale Abgeordnete Stephan Thomae erklärte, dass die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihre Redezeit für die Debatte abgetreten habe, sodass zwei Fraktionsmitglieder an ihrer Stelle reden können, von denen er der eine sei. Die Demokratie, sagte Thomae, sei der "Körper unseres Staates", und der Rechtsstaat sei "die Krone auf dem Haupt dieses demokratischen Staatskörpers".
In diesem Kontext lobte er beispielsweise Forschungsprojekt zur Aufklärung der nationalsozialistischen Vergangenheit des Bundesjustizministeriums. Es sei ein "sehr, sehr wichtiges Vorhaben", das zeige, "dass wir nichts vertuschen wollen, sondern uns offensiv mit der dunklen Geschichte in Deutschland befassen wollen".
Die Legislaturperiode gehe nun in die letzte Runde, sagte Jens Petermann von der Fraktion Die Linke. In den letzten Wochen könnten "wichtige parlamentarische Initiativen auf den Weg gebracht werden", erklärte er. Auch im Bundesjustizministerium habe die Schlussrunde begonnen. "Wir werden Sie, Frau Ministerin, wie gewohnt kritisch begleiten", sagte Petermann an Leutheusser-Schnarrenberger gerichtet.
Anschließend stellte der die Forderung auf, die Justiz solle "von der Ministerialbürokratie organisatorisch unabhängig werden". Die Gerichte und Staatsanwaltschaften "sollen sich eigenständig verwalten", sagte Petermann hinsichtlich der seiner Meinung nach staatsnahen derzeitigen Organisationsform.
Er habe "selten so viel Unsinn über unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften gehört", sagte daraufhin Alexander Funk (CDU/CSU). "Wir haben eine unabhängige Justiz, darauf können wir stolz sein, deshalb weisen wir das mit aller Entschiedenheit zurück", argumentierte er.
Hinsichtlich des Justizetats sagte Funk, dieser zeige auch für das kommende Jahr, "dass es auch mit relativ geringen Mitteln möglich ist, gesellschaftspolitische Ziele zu formulieren und umzusetzen". Dafür seien nicht immer Millionen- oder sogar Milliardenbeträge nötig, erklärte er mit Blick auf den vergleichsweise geringen Etat.
Jerzy Montag, Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, griff wiederum das Projekt zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundesjustizministeriums auf. Es sei "richtig und notwendig" gewesen, diese "unabhängige wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium" einzurichten. Montag forderte die "unabhängige und vollständige Aufklärung". Sie sei ihm ein "echtes Anliegen".
Im Anschluss an die 90-minütige Plenardebatte wurde der Einzelplan in der Ausschussfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion (17/11523) wurde zuvor mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Grünen-Fraktion und gegen die Stimmen der Antragsteller sowie der Linksfraktion abgelehnt. Die SPD hatte darin einen höheren Zuschuss zu den laufenden Kosten der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden gefordert.
Einstimmig befürwortete der Bundestag den Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19; 17/10823, 17/10824) mit Ausgaben von 45,13 Millionen Euro. (ver/20.11.2012)