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Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. November 2012, den größten Einzeletat des Bundeshaushalts 2013 verabschiedet. Ausgaben in Höhe von 119,23 Milliarden umfasst der Einzelplan 11 des Bundeshaushalts 2013 (17/10200, 17/10202) für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. "Unsere Ziele bleiben der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen", erklärte Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU). Deshalb würden in der Grundsicherung acht Milliarden Euro zur Eingliederung und Verwaltung bereitstehen. "Wir setzen die Akzente auf Bildung, Ausbildung und Weiterbildung", sagte sie weiter. Auch der Eingliederungstitel der Bundesagentur für Arbeit bleibe nicht nur stabil, er wachse sogar. "2013 stehen 800 Millionen Euro mehr zur Verfügung als 2012 gebraucht werden", sagte von der Leyen.
Ihr Fraktionskollege Axel E. Fischer nannte den Bundeshaushalt 2013 einen weiteren "Schritt auf dem erfolgreichen Konsolidierungspfad" der Koalition. Er hob kürzlich verabschiedeten Initiativen hervor, beispielsweise dass der Bund künftig den Kommunen 3,9 Milliarden Euro für die laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erstattet.
Und durch die "beschlossene dauerhafte Übernahme der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet der Bund die Kommunen allein bis 2016 um voraussichtlich 20 Milliarden Euro", sagte Fischer weiter. Diese Kostenübernahme sei ein "Paradigmenwechsel in der Bundespolitik".
Der liberale Abgeordnete Dr. Heinrich L. Kolb reihte sich argumentativ in die Reihe der übrigen Redner der Koalitionsfraktionen ein. Die Haushaltskonsolidierung sei "ein hohes Ziel". Als Schwarz-Gelb 2010 den Haushalt übernommen habe, "gab es ein Soll im Einzelplan 11 von 143,2 Milliarden Euro". In der Zwischenzeit sei nun dieses Soll auf 119,2 Milliarden Euro zurückgeführt worden.
Die Koalition mache "mit weniger Geld die bessere Sozialpolitik", sagte Kolb weiter. "Diese Regierung trägt mit großer Sorge und Sorgfalt dazu bei, dass sich die Beschäftigung in Deutschland positiv entwickelt."
Dem widersprachen die Abgeordneten der Oppositionsparteien heftig. Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) erneuerte die Forderung ihrer Fraktion nach einem gesetzlichen Mindestlohn. Nur dieser sei ein "wirksames Gegenmittel" gegen die aktuellen Situationen und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt: Mehr als eine Million Menschen könne hierzulande nicht von ihrem geringen Gehalt leben.
350.000 Menschen seien sogar vollzeitbeschäftigt, und trotzdem reiche der Lohn nicht für das tägliche Leben. "Das ist nicht sozial. Das verletzt die Würde des Einzelnen und steht im Widerspruch zum Grundgesetz", erklärte Lötzsch.
"Kein Etat wurde unter Schwarz-Gelb so geschröpft wie der des Sozial- und Arbeitsministeriums", sagte Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) an die Ministerin gerichtet. Die Langzeitarbeitslosen seien die "großen Verlierer Ihrer Arbeitsmarktpolitik".
Aber auch die "prekäre Beschäftigung" habe sich in ihrer Amtszeit bedeutend ausgeweitet: "Millionen Niedriglöhner, fast fünf Millionen Minijobber, Hunderttausende Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen." Für diese Menschen gelte: "Armut trotz Arbeit im Hier und Jetzt und Altersarmut für die Zukunft."
Altersarmut sei das "Ergebnis von Erwerbsarmut, von Langzeitarbeitslosigkeit, von prekärer Arbeit, von schlechten Entlohnungen" erklärte der SPD-Abgeordnete Hubertus Heil. Man müsse dafür sorgen, dass Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeit kommen und dass sie von der Arbeit auch leben können. Auch dürften Frauen nicht "in Teilzeitfallen gefangen" sein. Der Missbrauch von Zeit- und Leiharbeit müsse durch den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" abgewendet werden. Und schließlich müsse der "Missbrauch von Werkverträgen und Minijobs" zurückgedrängt werden.
Im Anschluss an die etwa eineinhalbstündige Debatte wurde der Einzelplan 11 des Bundeshaushalts in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/10811, 17/10823) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.
Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag gegen das Votum von SPD und Linksfraktion Änderungsanträge der SPD (17/11544, 17/11545) ab. Die SPD wollte die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf 5,5 Milliarden Euro aufstocken und mit 80 Millionen Euro den Bund an der "Modellerprobung einer Arbeitsversicherung" beteiligen.
Nicht durchsetzen konnte sich die Linksfraktion mit einem Änderungsantrag (17/11546), zusätzliche 15 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II bereitzustellen. Mit der Mehrheit von Union, SPD und FDP lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der Grünen (17/11547) ab, den Hartz-IV-Regelsatz zum 1. Juli 2013 auf 420 Euro monatlich anzuheben. (ver/22.11.2012)