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Der Bundestag debattiert am Freitag, 30. November 2012, über das Thema Korruption im Gesundheitswesen. Grundlage der Debatte, die voraussichtlich um 11 Uhr beginnen und anderthalb Stunden dauern wird, ist ein entsprechender Antrag der Fraktion der SPD (17/3685). Der Gesundheitsausschuss hatte seine Beratungen über den Antrag bereits am 25. April 2012 abgeschlossen und mit den Stimmen der Koalition dessen Ablehnung empfohlen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die SPD schlägt in ihrem Antrag vor, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Durch entsprechende gesetzliche Regelungen sei zudem sicherzustellen, dass systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden. Ferner fordert die SPD die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Länder Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei bilden.
In der Ausschusssitzung im April hatte die Fraktion der FDP argumentiert, dass in dem Antrag der SPD inhaltliche Abgrenzungen zwischen verschiedenen Tatbeständen fehlten, obwohl diese unbedingt erforderlich seien. So müsse zum Beispiel bei falschen Krankenhausabrechnungen unterschieden werden, ob die Abrechnungen systematisch fehlerhaft erfolgten oder eine betrügerische Absicht dahinter stehe.
Die Fraktion der CDU/CSU ergänzte, dass es bereits heute im Sozialrecht verschiedene Regelungen gebe, die bei einem Fehlverhalten ein schnelles Reagieren und empfindliche Sanktionen ermöglichten. So könne einem Arzt bei einem Verstoß gegen sozialrechtliche Vorschriften unter anderem die Zulassung entzogen werden.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass der gesetzlichen Krankenversicherung durch Falschabrechnungen oder Korruption Milliardenschäden entstünden. Der Antrag könne dazu beitragen, bei den Akteuren im Gesundheitswesen und insbesondere bei den niedergelassenen Ärzten ein noch nicht ausreichend vorhandenes Unrechtsbewusstsein zu wecken.
Die Fraktion Die Linke führte aus, dass die Zielrichtung des Antrags zwar stimme, die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch kaum geeignet seien, die Korruption im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte darauf aufmerksam, dass die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften Ländersache sei. Solche Maßnahmen könnten vom Bund nur angeregt, aber nicht veranlasst werden. (tvw/28.11.2012)