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Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hat am Freitag, 28. Dezember 2012, klargestellt, dass die jüngsten Hilfskredite für Griechenland durch die Eurogruppe nicht den vom Bundestag vorgegebenen Rahmen überschritten haben. In einem Brief an den Bundestagsabgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) erläutert Lammert, die von Kolbe erbetene Prüfung habe zu dem Ergebnis geführt, dass die Freigabe der zweiten Tranche in Höhe von 49,1 Milliarden Euro innerhalb des genehmigten Gesamtrahmens erfolgt und somit korrekt sei.
Kolbe, Mitglied des Finanzausschusses, hatte gegenüber dem Bundestagspräsidenten und in einem Zeitungsartikel den Verdacht geäußert, die Freigabe durch die Eurogruppe am 13. Dezember hätte die vom Bundestag am 30. November bewilligte Höchstgrenze von 43,7 Milliarden Euro überschritten und damit gegen das Beteiligungsrecht des Parlaments verstoßen.
Allerdings räumte Lammert ein, dass der dem Bundestagsbeschluss zugrunde liegende Antrag des Bundesfinanzministeriums unübersichtlich gestaltet gewesen sei, sodass es hier zu Missverständnissen habe kommen können. In einem zweiten Schreiben an Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) bat der Bundestagspräsident daher um klarere Formulierung künftiger Anträge durch das Ministerium.
Die unübersichtliche Gestaltung des am 30. November beratenen Antrags ändere jedoch nichts an der Bewertung, wonach der Bundesfinanzminister bei seiner Zustimmung zur Freigabe von 49,1 Milliarden Euro im Einklang mit den Beschlüssen des Bundestages gehandelt habe. Die von Kolbe geforderte Neubefassung des Bundestages sei somit nicht erforderlich.
Hintergrund des Vorgangs war der Beschluss der Eurogruppe vom 13. Dezember über die Freigabe der zweiten Tranche in Höhe von 49,1 Milliarden Euro aus dem zweiten Anpassungsprogramm für Griechenland. Kolbe, der im Bundestag gegen die Bewilligung gestimmt hatte, äußerte den Verdacht, die Bundesregierung habe mehr Hilfsgelder zugesichert als vom Parlament gedeckt worden sei.
Der Bundestagspräsident erläutert dazu, der Bundestag habe mit dem Beschluss vom 30. November der beantragten Änderung des mit Griechenland bestehenden Memorandum of Understanding zugestimmt. Auch vor der Auszahlung der letzten Tranche, für die der Bundestag im Rahmen des europäischen Stabilierungsmechanismus ein Recht auf Stellungnahme habe, sei der Haushaltsausschuss befasst worden.
Der grundsätzlichen Bewilligung der Hilfen für Griechenland in Höhe von insgesamt 144,6 Milliarden Euro habe der Bundestag bereits am 27. Februar 2012 zugestimmt.
Zudem wies Lammert darauf hin, dass sich aus dem Antrag im Bundestag sogar eine Summe von maximal 53,9 Milliarden Euro ergab, die sich aus 43,7 Milliarden Euro Tranchenmitteln und weiteren 10,2 Milliarden Euro für den Schuldenrückkauf Griechenlands zusammensetzt. (mj/28.12.2012)