Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2013
Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 17. Januar 2013, über einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (17/12057). Die Debatte beginnt voraussichtlich gegen 18.05 Uhr und dauert 45 Minuten. Der Gesetzentwurf regelt unter anderem, dass Investitionen in den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder bis Ende 2013 abgeschlossen werden müssen, die Mittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" aber bis Mitte 2014 abgerufen werden können.
Im Kinderförderungsgesetz von 2008 war der stufenweise Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 und der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege ab dem vollendeten ersten Lebensjahr verankert worden.
Im März 2012 befanden sich nach Fraktionsangaben 558.000 Kinder unter drei Jahren bundesweit in Tagesbetreuung. Die Betreuungsquote hatte sich von März 2007 bis März 2011 von 15,5 auf 27,6 Prozent erhöht. Allerdings ergebe sich gegenüber den Vereinbarungen zum Ausbau 2007/2008 noch ein Fehlbedarf von rund 30.000 Plätzen.
Bund und Länder seien übereingekommen, dass sie zusätzlich zu den vereinbarten 750.000 Plätzen gemeinsam 30.000 zusätzliche Plätze für die öffentliche geförderte Kinderbetreuung finanzieren wollen. Finanziert werden sollen die zusätzlichen Plätze aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014" mit Bundesmitteln von 580,5 Millionen Euro.
Davon fließen allein 126,43 Millionen Euro nach Nordrhein-Westfalen, 90,87 Millionen Euro nach Bayern und 78,16 Millionen Euro nach Baden-Württemberg. Investitionen aus diesem Programm sollen Ende 2014 abgeschlossen sein, Mittel bis Ende 2015 abgerufen werden können.
Die Zuschüsse des Bundes zu den Betriebskosten der Einrichtungen in Höhe von 1,85 Milliarden Euro bis 2013 und dauerhaft von 770 Millionen Euro jährlich ab 2014 werden den Ländern über einen Festbetrag bei der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens bereitgestellt.
Für die Betriebskosten der 30.000 zusätzlichen Plätze sollen die Länder 2013 vom Bund 18,75 Millionen Euro, 2014 37,5 Millionen Euro und ab 2015 jährlich 75 Millionen Euro erhalten. Das entspricht einem Zuschuss von 2.452 Euro jährlich pro zusätzlichem Krippenplatz. (vom/16.01.2013)