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Die Vergütung von Rechtsanwälten und Notaren soll angehoben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/11471) vor, der am Donnerstag, 31. Januar 2013, ab 15.40 Uhr eine Stunde lang in erster Lesung beraten wird. Der Entwurf des zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts sieht außerdem vor, die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern sowie Übersetzern zu erhöhen. In der einstündigen Debatte wird mit der Novellierung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (17/11472) noch eine zweite aus dem Hause von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stammende Vorlage beraten. Ziel der Neuregelung ist es unter anderem, ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz will die Regierung laut Gesetzesbegründung "die Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz ersetzen und die Justizverwaltungskostenordnung zu einem modernen Justizverwaltungskostengesetz weiterentwickeln". Mit den vorgeschlagenen strukturellen Änderungen sollen die Kostenregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit, für Notare sowie für die Justizverwaltung transparenter und einfacher gestaltet werden.
Insbesondere für Notare in strukturschwachen Regionen bedürfe es einer Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, schreibt die Regierung. Gleiches gelte für die Rechtsanwaltsvergütung. Die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern sowie Übersetzern habe sich inzwischen von den auf dem freien Markt zu erzielenden Honoraren deutlich entfernt, heißt es weiter.
In ihrem Entwurf plant die Bundesregierung daher, die Kostenregelungen durch eine klare Struktur verständlicher werden zu lassen. Insbesondere solle – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die alleinige Zuständigkeit der Notare für das Beurkundungsverfahren im Aufbau der Kostenordnung ihren Niederschlag finden. Alle Gebührentatbestände für Notare sollen daher in einem besonderen Teil des Kostenverzeichnisses zusammengefasst werden.
Zugleich ist geplant, die Gebührenregelungen für Notare leistungsorientierter auszugestalten. "Dies gilt in besonderem Maß für das vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren sowie für die Entwurfsfertigung und die isolierte Beratung", heißt es in dem Entwurf. Mit der Anpassung der Notargebühren an die allgemeine Einkommensentwicklung trage man in besonderem Maße der Situation in strukturschwachen Regionen Rechnung. Aus diesem Grund sollen insbesondere die Gebühren im unteren Wertbereich angehoben werden, "die regelmäßig bei weitem nicht kostendeckend sind".
"Mehr Effizienz" verspricht sich die Bundesregierung von der Novellierung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (PKH). Damit greife man unter anderem die Forderung der Länder auf, die in den Jahren zuvor gestiegenen Ausgaben in ihren Haushalten für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe zu begrenzen, heißt es zur Begründung. Durch Änderungen im PKH-Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Gerichte die Bedürftigkeit umfassend prüfen, um auf diese Weise ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken.
Außerdem ist geplant, durch die Absenkung von Freibeträgen, die Verlängerung der Ratenzahlungshöchstdauer um zwei Jahre und die Neuberechnung der PKH-Raten die Prozesskostenhilfeempfänger "in stärkerem Maße als bisher an der Finanzierung der Prozesskosten zu beteiligen".
Was den Bereich der Beratungshilfe angeht, so ist vorgesehen, die Bewilligungsvoraussetzungen konkreter zu fassen sowie ein "Erinnerungsrecht der Staatskasse" einzuführen, um ungerechtfertigter Inanspruchnahme von Beratungshilfe entgegenzuwirken.
Zugleich sollen Abläufe im Verfahren besser strukturiert werden. "Insbesondere wird die vorherige Antragstellung zum Regelfall erhoben, um eine höhere Erledigungsquote von Beratungshilfefällen direkt bei den Gerichten zu ermöglichen", schreibt die Regierung.
In erster Lesung befasst sich der Bundestag darüber hinaus mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Straßburger Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (17/11211) sowie mit Gesetzentwürfen des Bundesrates zur Begrenzung der Aufwendung für die Prozesskostenhilfe (17/1216) und zur Änderung des Beratungshilferechts (17/2164).
Die Regierung will künftig Kostenhilfe aus der Bundeskasse für Verfahren in Straßburg gewähren, "wenn eine dritte in ihren Menschenrechten betroffene Person finanziell bedürftig ist und nach nationalem Recht Prozesskostenhilfe erhalten würde".
Gegen den Bundesratsentwurf zur Prozesskostenhilfe hat die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Die Länderkammer will einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe entgegenwirken. Die Bedenken richten sich vor allem gegen die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten.
Mit seinem Gesetzentwurf zum Beratungshilferecht will der Bundesrat Rechtspfleger die Voraussetzungen prüfen lassen, überhaupt Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können. Auch plant die Länderkammer eine "angemessene" Erhöhung der Eigenbeteiligung der Rechtsuchenden, 20 Euro bei anwaltlicher Vertretung, zehn Euro für die Erstberatung. Zugleich solle die Gebühr für den Anwalt von 70 auf 60 Euro abgesenkt werden.
Eventuell werden auch noch ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht (17/5313) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen "Kostenmodernisierung bei Vertretung in Asylverfahren und Übersetzunsleistungen nachbessern" (17/12173) beraten. Die Grünen fordern unter anderem eine höhere Vergütung für die Übersetzung außergewöhnlich schwieriger Texte. (hau/30.01.2013)