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Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Februar, und Freitag, 22. Februar 2013, folgende Beschlüsse gefasst:
Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme:Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 21. Februar einen Gesetzentwurf der Linken zur Änderung von Paragraf 100 g Absatz 2 der Strafprozessordnung (17/7335) abgelehnt. Die Vorlage zielte darauf ab, die nicht individualisierte Funkzellenabfrage abzuschaffen, weil diese einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff darstelle. Mit der Funkzellenabfrage können Personen, die sich in einem Gebiet mit einem Mobiltelefon aufhalten oder darüber kommunizieren, ermittelt werden. Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen lehnte das Parlament ferner einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zu einer "rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme" (17/7033) ab. Die Grünen wollten die materiellen Eingriffsschwellen in der Strafprozessordnung anheben, den Richtevorbehalt erweitern und die richterliche Begründungspflicht ausweiten und präzisieren.
Hartz-IV-Sonderregelungen für unter 25-Jährige:Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 22. Februar den Antrag der Linksfraktion (17/9070) abgelehnt, die Hartz-IV-Sonderregelung für unter 25-Jährige abzuschaffen. Erwerbsfähige unter 25-Jährige unterliegen weitergehenden Auflagen als Ältere und werden aus Sicht der Linken als "Anhängsel der Bedarfsgemeinschaft, meist ihrer Eltern", behandelt, mit geringeren Leistungen, einem Umzugsvorbehalt sowie strengeren und häufigeren Sanktionen. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen lehnte das Parlament einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7032) ab, die Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen zu stärken. Unter anderem sollte die Regierung den Beratungsanspruch gegenüber den Leistungsträgern stärken und den Zugang zu Sozialleistungen durch barrierefreie Kommunikationsformen erleichtern. Der Bundestag schloss sich damit einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales an (17/10203).
Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen: Gegen das Votum der SPD bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 21. Februar einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/10122), Stärken von Kindern und Jugendlichen durch kulturelle Bildung sichtbar zu machen, angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/12423). Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die Bedeutung der kulturellen Bildung durch Unterstützung von Projekten und Infrastrukturen zu stärken und ihr Engagement für eine starke kulturelle Bildung fortzusetzen. Kulturelle Vermittlung sollte in den von ihr dauerhaft geförderten kulturellen Einrichtungen als Kernaufgabe angesehen werden. Auch sollte die Regierung ein Expertengremium einberufen, das Förderkonzepte begutachtet.
Verbraucherpolitik: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 22. Februar den Antrag der SPD (17/2343) abgelehnt, die moderne verbraucherbezogene Forschung auszubauen und tatsächliche Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf Verbraucher zu prüfen ("Verbraucher-Check"). Er schloss sich einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (17/4891) an. Bei Enthaltung der Linken und der Grünen scheiterte die SPD mit einem weiteren Antrag (17/8922), die Verbraucherpolitik neu auszurichten und eine verbraucherpolitische Strategie vorzulegen. Verbraucherpolitik sollte auf die "realen Verbraucher" ausgerichtet und das Leitbild des "mündigen Verbrauchers" weiterentwickelt werden. Auch hier folgte das Parlament einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (17/9602).
Holzhandelssicherungsgesetz geändert: Bei Enthaltung der Linken und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 21. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Holzhandelssicherungsgesetzes (17/12033) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/12400) geändert. Damit werden die Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden wie Kontrollen und Beschlagnahmung von Holz, bei dem der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen EU-Recht besteht, geregelt. Zuständig ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Mit der Gesetzesänderung werden EU-Vorgaben umgesetzt. Der Bundestag forderte die Bundesregierung zudem in einer bei Enthaltung der Grünen angenommenen Entschließung auf, noch in dieser Wahlperiode allgemeine Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Ausgestaltung der Überwachungstätigkeit der Länder zu beschließen. Um einheitliche Kontrollen in den Ländern zu gewährleisten, sollten darin die Anforderungen an das Kontrollsystem, etwa im Hinblick auf Kontrollaufzeichnungen, erläutert werden. Der Bundestag hat die Schlussabstimmung am 28. Februar wiederholt, weil in der Sitzung am 21. Februar die Mehrheit nicht festgestellt worden war.
8ntschädigung von Nutzern drahtloser Mikrofonanlagen: Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 21. Februar einen Antrag der Linksfraktion (17/7655) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/10183) abgelehnt, der eine höhere Entschädigung von Nutzern drahtloser Mikrofonanlagen, deren Weiterbetrieb wegen der Frequenzversteigerung an Mobilfunkanbieter nicht möglich ist, zum Ziel hatte. Die Regierung sollte nach dem Willen der Fraktion die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundärnutzer wegen anrechenbarer störungsbedingter Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen im Bereich von 790 bis 862 Megahertz ändern. Theaterbetriebe, Kirchengemeinden und andere Nutzer drahtloser Mikrofonanlagen, deren Weiterbetrieb nicht mehr möglich ist, sollten eine höhere Entschädigung erhalten, die mindestens 30 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten der jeweiligen Anlage betragen sollte. 90 Prozent der privaten und kommunalen Theater würden von der Richtlinie nicht erfasst und erhielten somit kein Geld, hieß es zur Begründung.
Einsatz von Videokonferenztechnik im Gerichtssaal:Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 21. Februar den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren (17/1224) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12418) angenommen. Das Gericht kann künftig nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen den Einsatz von Videokonferenztechnik gestatten. Entsprechende gerichtliche Entscheidungen können nicht angefochten werden. Die Vernehmung eines Zeugen per Bild- und Tonübertragung durch Polizeibeamte ist weiterhin zulässig. Die Aufzeichnung einer Videovernehmung des Beschuldigten wird ausdrücklich erlaubt. Der Einsatz der Videokonferenztechnik wird nicht erlaubt bei Entscheidungen über einen Bewährungswiderruf und eine Reststrafenaussetzung. Die Länder können bestimmen, dass die Vorschriften über die Videokonferenztechnik ganz oder teilweise bis längstens Ende 2017 nicht angewendet werden.
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 21. Februar dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (17/12036) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/12412) angenommen. Damit werden Regelungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder von Hartz-IV-Beziehern geändert. So wird der zumutbare Eigenanteil von Hartz-IV-Beziehern bei der Schülerbeförderung und für die Kostenabrechnung von Klassenausflügen praktikabler gefasst.
Bevölkerungsstatistikgesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 21. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (17/9219) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/12396) angenommen. Das 1957 in Kraft getretenen Gesetzes wurde damit grundlegend überarbeitet. Unter anderem wird auf die Erhebung der Angaben zur Religion bei den Standesämtern verzichtet, weil diese dort nur noch eingeschränkt und nur auf besonderen Wunsch der Betroffenen eingetragen werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
Seearbeitsübereinkommen 2006 zugestimmt:Der Bundestag hat am 21. Februar bei Enthaltung der Opposition dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (17/10959) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/12420) zugestimmt. Ziel des Abkommens sind weltweit einheitliche Mindeststandards der Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Handelsschiffen. Mit dem Gesetz wird klargestellt, dass Reeder umfassend für die Besatzungsmitglieder verantwortlich sind, die den Arbeitsvertrag mit einem vom Reeder beauftragten anderen Arbeitgeber geschlossen haben. Ferner werden Seearbeitszeit und Hafenarbeitszeit als Normalarbeitszeiten charakterisiert. Tariföffnungsklauseln zur täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeit werden auf alle Schiffe erweitert.
Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege: Einstimmig hat der Bundestag am 21. Februar die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (17/12179) und der Bundesregierung (17/12327) zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege auf Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/12421) angenommen. Damit werden die Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildung erweitert. Eine Vollfinanzierung von nicht verkürzbaren Weiterbildungen in der Altenpflege wird von der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern, befristet für drei Jahre, ermöglicht. Ziel ist es, vor allem auch Frauen nach Erwerbsunterbrechungen mit Interesse an einer Altenpflegeausbildung bessere Perspektiven zum Berufseinstieg als Fachkraft zu bieten.
Innovationspolitik: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken und Grünen hat der Bundestag am 21. Februar den Antrag "Innovationen stärken und Lust auf Technik wecken" von CDU/CSU und FDP (17/11859) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/12099) angenommen. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, zusätzlich zur Projektförderung und der institutionellen Förderung eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung beziehungsweise einen Forschungsbonus einzuführen. Alle Haushaltsspielräume sollen ausgeschöpft werden, um international attraktive Rahmenbedingungen für privates Wagniskapital in Deutschland zu schaffen und so die Gründung und das Wachstum von Hightech-Unternehmen zu unterstützen. Kinder und Jugendliche sollten verstärkt an Natur- und Ingenieurswissenschaften herangeführt werden, damit auch künftig ausreichend hochqualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Vergabe von sozialen Dienstleistungen: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 21. Februar aufgefordert, bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen die Qualität der Bieter stärker zu gewichten. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/10113) nahm er gegen das Votum der Linksfraktion an. Gegen das Votum der Opposition fand ein Antrag der SPD (17/4847) keine Mehrheit, auf die Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste "Vermittlung" und "begleitende Hilfen", um schwerbehinderte Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, generell zu verzichten und im sozialen Bereich nicht mehr auszuschreiben, wenn dies "angesichts der Besonderheit des Einzelfalls" fachlich nicht vertretbar ist. Gegen die Stimmen der Opposition scheiterten auch die Grünen mit ihrem Antrag, Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste zu ermöglichen (17/5205). Nach dem Willen der Grünen sollte die Bundesagentur für Arbeit künftig wieder Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste freihändig vergeben können. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/11084).
Bundeswahlgesetz geändert: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 21. Februar den Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur 22. Änderung des Bundeswahlgesetzes (17/11819) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/12417) angenommen. Die Gesetzesänderung geht auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2012 zum Sitzzuteilungsverfahren für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zurück. Der Bundestag beschloss damit, am System der personalisierten Verhältniswahl festzuhalten, bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist und durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird. Um das negative Stimmgewicht zu vermeiden, wird die 2011 eingeführte länderweise Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien in modifizierter Form als erste Stufe der Sitzverteilung beibehalten. In einer ersten Verteilung wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze den Ländern nach deren Bevölkerungsanteil und dann in jedem Land die Zahl der dort verbleibenden Sitze auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Zweitstimmen den Landeslisten zugeordnet. Zum Ausgleich von Überhangmandaten wird in einer zweiten Stufe der Sitzverteilung die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, bis bei anschließender bundesweiter Oberverteilung an die Parteien und Unterverteilung auf die Landeslisten alle Wahlkreismandate auf die Zweitstimmenmandate der Partei angerechnet werden können. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/11821), der vorsieht, Überhangmandate mit Listenmandaten der betreffenden Partei in anderen Bundesländern zu verrechnen.
Kommunales Ausländerwahlrecht: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. Februar Gesetzentwürfe der SPD (17/1047) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/1150) zur Änderung von Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes abgelehnt. Beide Fraktionen wie auch Die Linke mit einem Antrag (17/1146) wollten erreichen, dass durch Änderung des Grundgesetzes in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden eingeräumt wird. Dies sollte auch die Teilnahme an Abstimmungen auf kommunaler Ebene beinhalten. Dem Antrag der Linken stimmten bei Enthaltung der SPD auch die Grünen zu, die Koalition lehnte ihn ab. Die Voten ergingen auf Basis einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/12424).
Angebot von Spielhallen: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 21. Februar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, das Angebot von Spielhallen mit dem Baugesetzbuch zu begrenzen (17/4201), auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/5698) abgelehnt. Die Grünen wollten die Baunutzungsverordnung so ändern, dass Spielhallen außerhalb von Gewerbegebieten nur noch in Ausnahmefällen zulässig sind und in der Nachbarschaft von Schulen und anderen Jugendeinrichtungen nicht mehr genehmigt werden können.
Fahrgastrechte im Fernbusverkehr: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 21. Februar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Fahrgastrechte im Fernbusverkehr (17/5057) auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/7822) abgelehnt. Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Grünen unter anderem Verbraucherrechte ab dem ersten Kilometer durchsetzen und Entschädigungsansprüche ab 30 Minuten Verspätung vorsehen. Auch sollte die Beförderung von Rollstuhlfahrern zwingend vorgeschrieben werden.
Kein EU-weites Tempolimit für Lkw:Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 21. Februar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6480) abgelehnt, wonach sich die Bundesregierung für ein einheitliches Tempolimit von 80 Stundenkilometern für Lkw ab 7,5 Tonnen auf Autobahnen in Europa einsetzen sollte. Er folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/7887).
Anbindung deutscher Seehäfen: Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 21. Februar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11352) abgelehnt, die Anbindung deutscher Seehäfen zu verbessern und Alternativen zur Y-Trasse voranzutreiben. Er folgte damit einer Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/12366). Bei der sogenannten Y-Trasse handelt es sich um eine geplante Eisenbahn-Neubau-/Ausbaustrecke zwischen Hamburg und Hannover, wobei bei Visselhövede ein Abzweig nach Bremen als 22 Kilometer lange Ausbaustrecke vorgesehen ist, sodass der geplante Streckenverlauf die Form eines Ypsilons erhält. Die weiteren Planungen für diese Trasse sollten nach dem Willen der Grünen ruhen, bis der nächste Bundesverkehrswegeplan verabschiedet ist.
Schienenverkehr zwischen Deutschland und Polen: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 21. Februar einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9947) abgelehnt, der die Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Deutschland und Polen zum Ziel hat. Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Fraktion sich mit Polen unter anderem auf einen verbindlichen Zeitplan für den Ausbau bestimmter grenzüberschreitender Eisenbahnstrecken verständigen und sich beim Korridor von Berlin nach Breslau auf eine Ausbauvariante einigen. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/12369).
Kooperation mit den Niederlanden gegen Schwarzarbeit: Einstimmig hat der Bundestag am 21. Februar auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/12410) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag vom 12. Januar 2012 mit den Niederlanden über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (17/12015) angenommen. Damit wird die Zusammenarbeit der Behörden, die für Kontrollen, Prüfungen und Ermittlungen im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zuständig sind, auf eine neue Grundlage gestellt.
Emissionsgrenzwerte bei der Betankung von Fahrzeugen: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 21. Februar die Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (17/12164) auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/12411) angenommen. Damit werden die europäischen Emissionsstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten verstärkt berücksichtigt und Genehmigungsauflagen zum Betrieb Anlagen auf der Grundlage der besten verfügbaren Techniken festgelegt.
Immunität aufgehoben: Der Bundestag hat am 21. Februar auf Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gegen die Stimmen der Linksfraktion die Immunität von zwei Abgeordneten der Linken aufgehoben und damit die Durchführung von Strafverfahren genehmigt. Es handelt sich dabei um die Abgeordnete Caren Lay (17/12285) und um den Abgeordneten Michael Leutert (17/12286). Die beiden Abgeordneten hatten am 19. Februar 2011 in Dresden an einer Sitzblockade gegen eine Demonstration von Neonazis teilgenommen. Die Aufhebung der Immunität ermöglicht Strafverfahren gegen die Abgeordneten.
Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Einstimmig hat der Bundestag am 21. Februar beschlossen, in einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Parteienfinanzierung (Aktenzeichen 2 BvE 4 / 12) beschlossen, Stellung zu nehmen und Bundestagspräsident Lammert zu bitten, Prof. Dr. Martin Nettesheim als Prozessbevollmächtigten zu bestellen. In dem Organstreitverfahren wendet sich die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) gegen die Zuweisung von Finanzmitteln für die Fraktionen im Bundestag, die parteinahen Stiftungen und die Erstattung von Kosten der Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern. Nach Darstellung der ÖDP unterbindet der Bundestag eine wirksame Kontrolle der Mittelverwendung und fördert eine Verwendung der Mittel für verfassungswidrige Zwecke. Die ÖDP sieht darin eine verdeckte Parteienfinanzierung, die ihr Recht auf Wahrung der Chancengleichheit im Parteienwettbewerb (Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes) verletze.
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat am 21. Februar beschlossen, zu elf in einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/12398) aufgelisteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht auf eine Äußerung oder einen Verfahrensbeitritt zu verzichten.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 21. Februar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 526 bis 536 übernommen (17/12201, 17/12202, 17/12203, 17/12204, 17/12205, 17/12206, 17/12207, 17/12208, 17/12209, 17/12210, 17/12211).
Armuts- und Reichtumsbericht: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 21. Februar einen Antrag der SPD (17/4552) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, ihre Berichterstattung über Armut und Reichtum in Deutschland zu verbessern. Daten sollten präzise und zeitnah erfasst werden, damit auch innerhalb langer Zeitreihen nachprüfbare Ziele formuliert werden können. Auch Die Linke scheiterte bei Enthaltung der SPD mit ihrem Antrag (17/6389), den Armuts- und Reichtumsbericht zum "Ausgangspunkt für Politikwechsel zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit" zu machen. Die Berichte müssen zum Anlass für ein Programm zur Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung genommen werden, so Die Linke. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/8508).
Entschließungsantrag zur Regierungserklärung zum EU-Gipfel: Keine Mehrheit hat am 21. Februar ein Entschließungsantrag der SPD (17/12387) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zu den Ergebnissen des Europäischen Rates am 7. und 8. Februar 2013 in Brüssel gefunden. Darin hatte die Fraktion unter anderem gefordert, Aufsichtsbefugnisse nur für eine Übergangszeit an die Europäische Zentralbank zu übertragen und bald für die Ausgliederung auf eine eigene Institution zu sorgen. Bis dahin sollte die gemeinsame Aufsicht bei der EZB strikt von der Geldpolitik und der Verantwortung für die Preisstabilität getrennt werden. (vom/28.02.2013)