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Zwölf Experten haben am Mittwoch, 13. März 2013, im Rechtsausschuss unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) zu fünf Gesetzentwürfen und einem Antrag zum Justizkostenrecht Stellung bezogen. Die Bundesregierung hatte dazu zwei Gesetzentwürfe (17/11471, 17/11472), der Bundesrat drei Gesetzentwürfe (17/1216, 17/2164, 17/5313) vorgelegt. Hinzu kommt ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12173).
Die Bundesregierung will unter anderem die Vergütung von Rechtsanwälten und Notaren sowie von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern bei Gericht erhöhen. Das begrüßte unter anderem André Lindemann vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer aus Berlin.
Dagmar Beck-Bever, Rechtsanwältin und Notarin sowie Vorsitzende des Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer plädierte in diesem Kontext für eine Anhebung der Kilometerpauschale für Anwälte.
Gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216) hegt die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus einer Stellungnahme im Vorfeld hervorging. Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten.
Dem pflichtete Ruben Franzen, Richter am Amtsgericht sowie Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung Berlin, bei. Er sagte, dass der Kreis der Bedürftigen, die gerade oberhalb der Armutsgrenze leben, benachteiligt würde, sollte die Initiative der Länderkammer in Kraft treten.
Peter Jochem, Richter am Landgericht Konstanz, erklärte, die Problematik der Prozesskostenhilfe müsse unbedingt gelöst werden. Wenn sie gewährt werde, müsse ihr Empfänger den Prozess konsequent bis zum Ende führen.
Selbst wenn beispielsweise neue Beweise oder Zeugen auftauchten, sich somit die Beweislage ändere und sich alle einig seien, dass der Prozess einzustellen ist, müsse er nach derzeitiger Rechtslage zu Ende geführt werden. "Wir Richter wären dankbar, wenn wir in solchen Fällen die Reißleine ziehen könnten", sagte Jochem. (ver/13.03.2013)