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Um eine grundlegende Neuordnung des Bankenwesens geht es im Bundestag am Freitag, 15. März 2013. Den Abgeordneten liegen drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor, mit denen weitere Konsequenzen aus der Finanzkrise gezogen werden sollen. Wichtigster Schritt ist die Einführung eines sogenannten Trennbankensystems, mit dem die Geldinstitute verpflichtet werden sollen, besonders riskante Geschäftsbereiche rechtlich zu verselbstständigen. Die 90-minütige erste Lesung beginnt um 9 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601) sieht vor, dass Banken in Zukunft Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung treffen müssen. Außerdem werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern.
Sie sollen diese Geschäfte nur weiter betreiben dürfen, "wenn sie diese in ein wirtschaftlich und rechtlich eigenständiges Unternehmen überführt haben", erläutert die Bundesregierung die Einführung des sogenannten Trennbankensystems. Das abgetrennte Finanzhandelsinstitut müsse sich eigenständig und ohne Garantien des übergeordneten Unternehmens refinanzieren.
Vorgeschrieben werden soll das Trennbankensystem für Institute, deren Handelsaktivitäten mehr als 20 Prozent der gesamten Bilanzsumme ausmachen und größer sind als 100 Milliarden Euro. Zudem sollen die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten verschärft werden. So drohen künftig bei Missmanagement bis zu fünf Jahre Haft.
Ein weiterer Gesetzentwurf sieht die Zusammenführung der bisher im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen zur Beaufsichtigung von Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats vor (17/12602).
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/97/EG, 2002/87/EG, 2006/48EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats soll eine verschärfte Beaufsichtigung von Gruppen von Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren zum Beispiel aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor erreicht werden. Die Aufsichtsbehörde soll ermächtigt werden, Stresstests auf Konglomeratsebene verlangen zu können.
Beim dritten Komplex handelt es sich um den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz). Damit sollen multinationale Konzerne dazu animiert werden, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf (17/12603) Regelungen zur Einschränkung von steuerlichen Gestaltungsspielräumen und Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht vor. Alle drei Gesetzentwürfe sollen nach der ersten Lesung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.
Abgestimmt wird über einen Antrag von CDU/CSU und FDP mit dem Titel "Finanzstabilität sichern: Regulierung systemrelevanter Finanzinstitute und des internationalen Schattenbanksystems" (17/12686). Ein Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Ein neuer Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte: Erpressungspotenzial verringern – Geschäfts- und Investmentbanking trennen" (17/12687) soll hingegen im federführenden Finanzausschuss weiterberaten werden. (hle/13.03.2013)