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Mit unangemessen hohen Abmahnkosten schon bei der ersten Urheberrechtsverletzung durch illegale Downloads soll Schluss sein. Das ist das Ziel eines von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs (17/13057), an dem die Opposition während der ersten Lesung am Donnerstag, 18. April 2013, Kritik übte. Die Regelung komme zu spät und lasse zu viele Schlupflöcher, lautete der Vorwurf.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verteidigte ebenso wie Redner der Union sowohl den Gesetzentwurf selbst als auch den Zeitpunkt seiner Vorlage. "Ein schlüssiges Gesamtkonzept braucht eben seine Zeit, die wir uns auch genommen haben", sagte Thomas Silberhorn (CDU/CSU).
In dem Entwurf ist unter anderen ein Verbot von Werbeanrufen, die von einer automatischen Anrufmaschine getätigt werden geplant. Zudem sollen telefonisch abgeschlossene Verträge mit Gewinnspieldiensten nur noch wirksam werden, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Schließlich soll gegen ungerechtfertigt hohe Abmahnungssummen vorgegangen werden, indem ein Regelstreitwert von 1.000 Euro für die erste Abmahnung bei privat handelnden Nutzern festgelegt wird. Damit, so urteilte die Bundesjustizministerin, könne es gelingen, unredlichen Geschäftemachern einen Riegel vorzuschieben.
Leutheusser-Schnarrenberger machte deutlich, dass Abmahnungen grundsätzlich ein legitimes und sinnvolles Mittel seien, um Rechtsverstöße ohne Gerichtsprozess zu klären. Angesichts der Ausweitung von Geschäftsmodellen mit ungerechtfertigt hohen Massenabmahnungen habe man aber einen Paradigmenwechsel vollzogen, sagte die Ministerin.
Durch die Festlegung eines Regelstreitwertes von 1.000 Euro seien die Abmahnkosten für die erste Abmahnung bei privat handelnden Nutzern auf etwa 155 Euro beschränkt. Eine Ausnahme von der Regelung gebe es nur, wenn "nach den besonderen Umständen des Einzelfalls die Begrenzung des Streitwertes unbillig wäre". Das müsse von demjenigen dargelegt werden, der abmahnt, fügte sie hinzu.
Mit dieser Ausnahme werde Tür und Tor für die Umgehung der Vorschrift geöffnet, kritisierte Marianne Schieder (SPD). "Warum es diese Ausnahme nach Billigkeitsgründen geben soll, ist nicht nachzuvollziehen", sagte sie. Grundsätzlich seien die Regelungen jedoch zu begrüßen, da sie gut für Verbraucher als auch für seriöse Inkassounternehmen seien, sagte Schieder weiter.
Bedauerlich sei es aber, dass die Bundesregierung die Neuregelung erst jetzt auf den Weg bringe. "Damit haben sie es zugelassen, dass sich solche Geschäftsmodelle etablieren konnten", sagte die SPD-Abgeordnete an die Ministerin gewandt. Ihre Fraktion habe schon vor drei Jahren auf die Problematik hingewiesen, so Schieder.
Der CSU-Abgeordnete Thomas Silberhorn machte deutlich, dass es nicht das Ziel des Gesetzes sei, die Durchsetzung von Urheberrechten zu verhindern. "Die Regelung ist keine Einladung dazu, gegen Gesetze zu verstoßen", sagte er. Auch das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Gleichwohl habe man konstatieren müssen, dass sich Massenabmahnungen zu einem Geschäftsmodell mit Gewinnerzielungsabsicht entwickelt hätten.
Zudem seien die bisherigen Regelungen zur Eindämmung des Problems "weitgehend wirkungslos geblieben", schätze er ein. Neben der Beschränkung der Abmahnkosten habe man im Gesetzentwurf auch einen Gegenanspruch des zu Unrecht Abgemahnten eingeführt. "Das soll eine Art Waffengleichheit schaffen", sagte er.
Was die Bundesregierung nun vorlegt, habe mit dem ursprünglichen Gesetz kaum noch etwas zu tun, sagte Caren Lay (Die Linke). "Da wurde im Laufe der Zeit vieles verwässert und verschlimmbessert", kritisierte sie. So seien die Regelungen zur verbotenen Telefonwerbung nur halbherzig umgesetzt. "Warum das nur für Gewinnspiele und nicht auch für Versicherungsverträge oder Zeitungs-Abos gilt, kann mir keiner erklären", sagte Lay.
Ähnlich verhalte es sich mit den angedrohten höheren Bußgeldern für Inkassounternehmen, "die falsche oder unvollständige Briefe verschicken". Das sei zwar zu begrüßen, laufe aber vermutlich auch ins Leere, weil die Aufsicht über Inkassounternehmen auf 79 Behörden zersplittert sei. "Dieses Chaos muss beseitigt werden", forderte die Linken-Abgeordnete.
Das Problem der Massenabmahnungen fuße auf der noch von der Großen Koalition verfügten Einführung des Drittauskunftsanspruchs in das Urheberrecht, sagte Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen). "Das war der Türöffner", sagte er. In dem von seiner Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf (17/12620) ist vorgesehen, in den Drittauskunftsanspruch die Beschränkung auf den geschäftlichen Bereich wieder einzuführen.
"Schon das würde zu einer erheblichen Herabsenkung der massenhaften und willkürlichen Abmahnungen im Urheberrecht führen", befand Montag. Was die von der Bundesregierung vorgeschlagene Streitwertfestsetzung angeht, so folge seine Fraktion dem grundsätzlich. Die geplanten Ausnahmen seien jedoch abzulehnen. "Diese Hintertür wird dafür sorgen, dass es bei den massenhaften Abmahnungen bleibt", urteilte der Grünenabgeordnete.
Im Anschluss an die Debatte wurden die beiden Gesetzentwürfe ebenso wie ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/6482) zur weiteren Beratung an den Rechtsauschuss überwiesen. (hau/18.04.2013)