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Die Gesetzgebung zum weiteren Ausbau der Stromnetze will der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2013, unter Dach und Fach bringen. Nach einer für 13.40 Uhr vorgesehenen und auf 45 Minuten angesetzten Debatte soll das Parlament über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus der Elektrizitätsnetze (17/12638) abstimmen. Dazu hat der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (17/13258).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In dem Gesetzentwurf wird für insgesamt 36 Planungen für den Bau von Höchstspannungsleitungen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Außerdem ist eine Rechtswegverkürzung zur Beschleunigung der Verfahren vorgesehen.
Für die Realisierung der in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Vorhaben werden Kosten in Höhe von schätzungsweise zehn Milliarden Euro entstehen. Dabei sind Mehrkosten für Erdkabel noch nicht berücksichtigt.
Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2020 35 Prozent betragen. 2030 soll dieser Anteil bei 50 Prozent liegen, 2050 bei 80 Prozent.
Außerdem geht es um einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (17/11369). Damit soll der Vorrang der Erdverkabelung beim Ausbau der Stromnetze deutlicher als bisher im Energiewirtschaftsrecht zum Ausdruck kommen.
Abgestimmt werden soll nach der Debatte auch über drei Oppositionsanträge. So will die SPD-Fraktion den Netzausbau bürgerfreundlich und zukunftssicher gestalten (17/12681), und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Ausbau der Übertragungsnetze durch eine Deutsche Netzgesellschaft und finanzielle Bürgerbeteiligung (17/12518) voranbringen.
Die SPD-Fraktion verlangt in einem Antrag (17/12214) zudem Änderungen an der Anreizregulierungsverordnung, um die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland zu stärken.
Abgestimmt wird auch über Entschließungsanträge der SPD (17/13276), von SPD und Grünen (17/13277) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/13278) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12638, 17/13258). Die SPD fordert unter anderem, dass im stetig größer werdenden Übertragungsnetz eine klare Regelverantwortung geschaffen und die Schadensersatzpflicht zugeordnet werden muss. Im gemeinsamen Entschließungsantrag beider Fraktionen wird die Regierung unter anderem aufgefordert, eine deutsche Netzgesellschaft in öffentlicher Hand zu gründen.
Die Grünen fordern eine Klarstellung, dass die Netzverknüpfungspunkte keine Verlagerung des Anfangs- oder Endpunktes an einen anderen Netzverknüpfungspunkt auf dem festgestellten Trassenverlauf ausschließen. Auch sollten Erdverkabelungen nicht nur auf zwei Pilotstrecken, sondern in ökologisch sensiblen Gebieten und in der Nähe von Wohnstandorten grundsätzlich ermöglicht werden. (hle/25.04.2013)