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Drei Gesetze zur Finanzmarktregulierung will der Bundestag am Donnerstag, 16. Mai 2013, abschließend beraten und verabschieden. Dabei geht es um eine bessere Vorsorge von Banken vor weiteren Finanzkrisen und eine völlige Neuordnung des Kapitalanlagerechts. Die Debatte soll nach der bisherigen Zeitplanung um 13.15 Uhr beginnen und 75 Minuten dauern. Zum Schluss wird namentlich abgestimmt.
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten CRD-IV-Umsetzungsgesetz sollen die EU-Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und deren Beaufsichtigung sowie die EU-Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (17/10974, 17/11474) in deutsches Recht umgesetzt werden. Die darin enthaltenen neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken sehen unter anderem vor, dass das "harte Kernkapital" der Finanzinstitute erhöht wird.
Außerdem sollen Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden können, zusätzliches Kapital aufzubauen, um für Konjunkturschwankungen besser vorzubeugen. Mit diesem CRD-IV-Umsetzungsgesetz (CRD steht in Anlehnung an die EU-Richtlinie für Capital Requirements Directive) sollen die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel III) umgesetzt werden. Der Finanzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (17/13524, 17/13539). Zur Abstimmung stehen ein Änderungsantrag der Grünen (17/13542) sowie Entschließungsanträge der SPD (17/13542) und der Grünen (17/13544) zu diesem Gesetzentwurf.
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten AIFM-Umsetzungsgesetz (17/12294), das ein neues Kapitalanlagegesetzbuch darstellt, sollen sämtliche Arten von Investmentfonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht unterstellt werden. Damit soll ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen werden. Der Finanzausschuss hat dazu eine 662 Seiten starke Beschlussempfehlung vorgelegt (17/13395). Abgestimmt wird außerdem über Entschließungsanträge der SPD (17/13518) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/13519).
Für den Investmentbereich werde damit der auf den Gipfeltreffen der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) in Pittsburgh und London 2009 von den Staats- und Regierungschefs getroffene Beschluss im deutschen Recht verankert, nach dem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben dürfe, argumentiert die Regierung in der Begründung des Entwurfs.Ein wichtiger Einzelpunkt ist das Verbot von Hedgefonds für Privatanleger. Damit sollen Kleinanleger vor besonders risikoreichen Anlagen geschützt werden.
Auch der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (17/12603, 17/13036) steht zur Beratung und Abstimmung an. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung multinationale Konzerne dazu animieren, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen.
Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investmentkommanditgesellschaft, erfolgen. Mit dieser Lösung werde die für Doppelbesteuerungsabkommen notwendige steuerrechtliche Transparenz hergestellt. Nachteile bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern würden künftig vermieden, erwartet die Bundesregierung. Auch dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (17/13522, 17/13562). (hle/16.05.2013)