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Im deutschen Bildungswesen gibt es aus Sicht der SPD-Fraktion noch Luft nach oben. "Das deutsche Bildungswesen ist gut, aber nicht gut genug", schreibt die Fraktion in einem Antrag (17/13482), der am Donnerstag, 16.Mai 2013, ab 11.10 Uhr 90 Minuten lang in erster Lesung beraten wird. Trotz der großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden insbesondere nach dem "PISA-Schock" im Jahr 2000 gelinge es auch heute noch nicht, allen jungen Menschen die gleichen Chancen auf Selbstverwirklichung und eine erfolgreiche Bildungskarriere zu eröffnen, kritisieren die Abgeordneten.
Das Recht auf Bildung drohe ins Leere zu laufen, wenn etwa die soziale Herkunft, die finanzielle Leistungsfähigkeit oder auch nur der Zufall des Wohnortes einen entscheidenden Einfluss auf den Bildungsverlauf von jungen Menschen erhalten. Für die Sozialdemokraten ist daher "der gleiche Zugang zu Bildungschancen eine zentrale Frage der sozialen Gerechtigkeit im 21. Jahrhundert".
Eine Schlüsselrolle komme dabei dem Ganztagsschulangebot zu, heißt es weiter. Aus pädagogischer, integrations-, sozial- und auch wirtschaftspolitischer Sicht biete der weitere quantitative und qualitative Ganztagsschulausbau hervorragende Chancen, das Bildungssystem leistungsfähiger zu machen, alle Begabungen auszuschöpfen und Chancengleichheit zu stärken, urteilen die Abgeordneten.
Nach dem ersten und aus Sicht der Fraktion erfolgreichen Ganztagsschulprogramm von Bund und Ländern in den Jahren 2003 bis 2009 dürfe man "nicht auf halbem Wege stehen bleiben". Vielmehr müsse der nächste Schritt gewagt werden. Dessen Ziel müsse es sein, mit einem zweiten Ausbauprogramm ein flächendeckendes, qualitatives Angebot aufzubauen, das alle Kinder und Jugendlichen erreicht. "Die Schule der Zukunft ist immer auch eine gute Ganztagsschule", schreiben die Sozialdemokraten.
Eine weitere Forderung ihres Antrags betrifft das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich. 16 unterschiedliche Schulsysteme erzeugten zersplitterte Regelungslandschaften, die insbesondere den Eltern kaum zu vermitteln seien, kritisieren die Abgeordneten. Hinzu kämen die unterschiedliche Finanzkraft von Ländern und Kommunen sowie die wachsenden Fortschrittsblockaden infolge konkurrierender politischer Zuständigkeiten gerade an den Schnittstellen im Bildungsverlauf.
Zudem fehlt es an vergleichbaren Angeboten und Chancen in allen Regionen Deutschlands. Egal ob Klassengrößen, Lernförderung, Förderbedarfe bei der sprachlichen Bildung oder inklusive Lernformen – gerade in Zeiten eines wachsenden Konsolidierungsdruckes würden sich die Bildungsangebote nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern am finanziell Möglichen orientieren, wird bemängelt.
Daher fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, einen neuen Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung vorzulegen, der auf Basis eines neuen Artikels 104c eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes für alle Bildungsbereiche beinhaltet.
Eine moderne Integrationspolitik für mehr Chancengleichheit fordern die Sozialdemokraten in einem weiteren Antrag (17/13483), der ebenfalls in Verlauf der 90-minütigen Debatte in erster Lesung beraten wird. Darin zeigt die Fraktion acht verschiedene Handlungsfelder auf, in denen die Bundesregierung zum Agieren aufgefordert wird. So soll beispielsweise im Interesse einer modernen Einwanderungsgesellschaft die Optionspflicht abgeschafft und die doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen werden.
Um die Chancengleichheit in der Bildung zu verbessern soll das Betreuungsgeld abgeschafft und stattdessen der bedarfsgerechte Ausbau von Angeboten der frühkindlichen Bildung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren vorangetrieben sowie die Qualität der Betreuung weiter verbessert werden, verlangt die SPD-Fraktion.
Zu den weiteren Forderungen zählt unter anderen die Schaffung "effektiver Übergänge im Ausbildungsbereich", die Verbesserung des Anerkennungsgesetzes und der Ausbau von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Ebenso soll aktiv gegen Diskriminierungen vorgegangen werden, um Benachteiligung gezielt zu bekämpfen und die Gleichheit vor dem Gesetz zu schützen. (hau/14.05.2013)