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34 Parteien stellen sich am Sonntag, 22. September 2013, zur Wahl für den Deutschen Bundestag. Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler hatte am Donnerstag, 4. Juli, und Freitag, 5. Juli 2013, in öffentlicher Sitzung in Berlin 38 von 62 Vereinigungen als Parteien zugelassen. Das Gremium hatte über die Anerkennung von Parteien zur Bundestagswahl zu entscheiden. Er stellte zunächst verbindlich fest, welche Parteien im Bundestag oder in einem Landtag seit der letzten Bundestagswahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese sogenannten etablierten Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.
Die vom Bundeswahlausschuss nicht anerkannte Vereinigung Deutsche Nationalversammlung (DNV) hatte im Anschluss erfolgreich Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und war als 39. Partei zugelassen worden.
Von den 39 zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien kandidieren 34, davon 30 mit Landeslisten. In allen 16 Bundesländern mit Landeslisten vertreten sind SPD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, Die Piraten, NPD, MLPD, AfD und Freie Wähler. Die CDU hat in allen Ländern außer Bayern Landeslisten, die CSU nur in Bayern.
Mitglieder folgender vier Parteien treten als Wahlkreiskandidaten und -kandidatinnen an: Bergpartei, die "ÜberPartei" (B); Bund für Gesamtdeutschland· (BGD); Deutsche Kommunistische Partei (DKP); Nein!-Idee.
Fünf· zur Bundestagswahl eigentlich zugelassene Parteien treten nach Angaben des Bundeswahlausschusses aus unterschiedlichen Gründen weder mit Landeslisten noch mit Walkreiskandidaten oder -kandidatinnen an: Christliche Mitte (CM), Deutsche Nationalversammlung (DNV), Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Neue Mitte (NM) und Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland (GMD).
Als "etablierte Parteien" stellte der Bundeswahlausschuss fest:
Im Anschluss entschied das elfköpfige Gremium, welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl gemeldet haben, als "nicht etablierte" Parteien anerkannt werden. Zur Abstimmung langen dem Bundeswahlausschuss dazu 62 Beteiligungsanzeigen vor.
Wahlvorschläge dieser Parteien werden nur dann zur Bundestagswahl zugelassen, wenn sie dem zuständigen Landes- oder Kreiswahlausschuss eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen können. Vereinigungen, die der Bundeswahlausschuss nicht als Partei anerkennt, können dies innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht anfechten.
Im Einzelnen hat der Bundeswahlausschuss folgende Parteien und politischen Vereinigungen als Parteien anerkannt:
Damit hat der Bundeswahlausschuss 33 Vereinigungen nicht als Parteien anerkannt. In vielen Fällen scheiterte die Anerkennung bereits daran, dass die Vereinigungen formalen Voraussetzungen an die Beteiligungsanzeige nicht eingehalten hatten, also etwa die Abgabefrist nicht eingehalten wurde oder die Anzeige nicht von drei Mitgliedern des Bundesvorstands unterzeichnet war.
In Fällen, in denen der Bundeswahlausschuss einer Vereinigung die Parteieigenschaft nicht zuerkannt hat, kann diese als sogenannte "Wählergruppe" mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen an den Wahlen teilnehmen. Landeslisten können diese Wählergruppen aber nicht aufstellen.
Die vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2013 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens einem Tausendstel der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2.000 Wahlberechtigten, erforderlich.
Dem Bundeswahlausschuss gehören neben dem Bundeswahlleiter acht Beisitzer und zwei Richter am Bundesverwaltungsgericht an. Als Beisitzer sind in der Sitzung anwesend: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Ruth Kampa (Die Linke), Rechtsanwalt Dr. Detlef Gottschalck (CDU, stellvertretendes Mitglied), Jörg Paschedag (FDP), Dr. Bernhard Schwab (CSU) und Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD). Das Bundesverwaltungsgericht vertreten die Richterin Dr. Ulrike Bumke und der Vorsitzende Richter Werner Neumann. (vom/14.08.2013)