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Mit fünf Beschwerden gegen Entscheidungen von Landeswahlausschüssen über die Zulassung oder Zurückweisung von Landeslisten der Parteien zur Bundestagswahl am 22. September hatte sich der Bundeswahlausschuss in seiner zweiten öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 1. August 2013, auseinanderzusetzen. Nur in einem Fall gab das elfköpfige Gremium unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler einer Beschwerde statt.
Dabei handelte es sich um eine Beschwerde der Partei der Vernunft gegen die Streichung des Kandidaten auf Platz 17 der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Peter Albrecht, durch den Landeswahlausschuss. Nach dem einstimmig gefassten Beschluss des Bundeswahlausschusses kann Peter Albrecht nun auf dem Listenplatz 12 der Landesliste für den Bundestag kandidieren.
Die Landesliste der Partei hatte der Landeswahlausschuss zugelassen, von den 19 gelisteten Bewerbern allerdings sieben wegen fehlender Zustimmungserklärung und eidesstattlicher Versicherung zur Parteimitgliedschaft gestrichen, darunter auch Peter Albrecht.
In seinem Fall lag die Zustimmungserklärung allerdings vor und war nur durch ein Büroversehen dem Landeswahlausschuss nicht vorgelegt worden, der die Streichung somit zu Unrecht vorgenommen hatte, wie die stellvertretende Landeswahlleiterin Bettina Meyer in der Sitzung erläuterte.
Der elfköpfige Bundeswahlausschuss gab der Beschwerde statt und hob die Streichung auf, sodass Peter Albrecht nun vor Armin Siemiatkowski auf Platz 12 der 13 Bewerber umfassenden Landesliste Nordrhein-Westfalen der Partei der Vernunft rangiert.
Keinen Erfolg hatte diese Partei allerdings mit einer weiteren Beschwerde gegen die Endtscheidung des niedersächsischen Landeswahlausschusses, die dortige Landesliste nicht zuzulassen. Der Landeswahlausschuss hatte die Zulassung abgelehnt, weil die erforderlichen 2.000 Unterstützerunterschriften nicht bis zum Fristablauf am Montag, 15. Juli, um 18 Uhr formgerecht vorgelegt werden konnten.
Der Landeswahlausschuss hatte die eingereichten Unterschriften geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass lediglich 1.877 anzuerkennen sind. 267 seien hingegen ungültig, unter anderem, weil in 168 Fällen die Bescheinigung der Gemeinde über die Wahlberechtigung der Unterstützer fehlte. Sie könne dies nicht nachvollziehen, erklärte die als Vertrauensperson der Partei geladene Dagmar Neils in der Sitzung.
Sie konnte allerdings den Befund der vom Landeswahlausschuss wie auch vom Bundeswahlleiter festgestellten Formmängel nicht ausräumen. Erst eine halbe Stunde vor Fristablauf, am 15. Juli um 17.30 Uhr, hatte die Partei 1.541 Unterschriften zu den bereits vorliegenden 432 eingereicht und 20 Minuten später noch einmal 54 Unterschriften, in der Summe also 2.027 Unterschriften.
Der Ausschuss sah sich wegen der Mängel aber außerstande, mehr als 1.877 anzuerkennen, und bestätigte somit einstimmig die Entscheidung des Landeswahlausschusses, die Landesliste abzulehnen.
Darüber hinaus verwarf das Gremium ebenso einstimmig eine anonyme Beschwerde gegen die Landesliste Bayern der Alternative für Deutschland ab, da der Beschwerdeführer "nicht beschwerdeberechtigt" sei.
Mit der gleichen Begründung wies der Ausschuss – nicht anonyme – Beschwerden gegen die Landesliste der CDU in Nordrhein-Westfalen und gegen die Landesliste der Alternative für Deutschland in Baden-Württemberg zurück. (vom/01.08.2013)