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Markus Grübel, Vorsitzender des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement" © DBT/Simone M. Neumann
Der Bundestagsabgeordnete Markus Grübel (CDU/CSU) fordert zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland einen eigenen Ausschuss im Bundestag. Bislang gibt es nur einen Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement", dessen Vorsitzender Grübel ist. In einem am Montag, 19. August 2013, erschienenen Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament" sagte er, dass die Relevanz des Themas ehrenamtlicher Aktivitäten gewachsen sei.
Das Interview im Wortlaut:
Herr Grübel, sind Sie neben Ihrer Abgeordnetentätigkeit noch ehrenamtlich aktiv?
Ja, ich bin bereits seit frühester Jugendzeit ehrenamtlich engagiert. So war ich Ministrant und Pfarrjugendleiter in meiner Heimatpfarrei und 20 Jahre im Kirchengemeinderat. Über die kirchliche Jugendarbeit bin ich in die Kommunalpolitik gelangt. Seit 25 Jahren bin ich CDU-Gemeinderat in Esslingen. Seit 2006 bin ich Präsident des Blasmusikverbands Esslingen und seit 2007 Vorsitzender der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung. 2011 wurde mir der Vorsitz der unabhängigen Kommission Sexueller Missbrauch der Diözese Stuttgart-Rottenburg übertragen. Ich bin also vielfältig ehrenamtlich engagiert.
Was antworten Sie den Menschen auf die Frage, warum sie sich freiwillig engagieren sollten?
Engagement macht Freude. Es gibt viele Motive und auch Bereiche, in denen man gemeinnützige Tätigkeit einbringen kann. Jeder kann etwas bewegen, sei es in der Kirchengemeinde als Pfarrgemeinderat oder als Helfer bei Festen oder als Fußballtrainer einer Jugendmannschaft. Die Aufgabe sollte Spaß machen. Natürlich kann man auch Erfahrungen sammeln und diese weitergeben. Der Erwerb sozialer Kompetenzen ist für das berufliche Weiterkommen gut. Man kann viele neue Kontakte knüpfen und auch Anerkennung und Wertschätzung erfahren. Viele engagieren sich freiwillig, um neben dem Beruf und vielen anderen Verpflichtungen, die freie Zeit einfach sinnvoll zu nutzen.
Wie kann die Politik dafür sorgen, dass die Zahl der freiwillig engagierten Bürger wächst?
Man kann das Engagement nicht verordnen. Es beruht auf Freiwilligkeit, kann aber natürlich durch bestimmte Rahmenbedingungen gefördert werden. In den vergangenen zehn Jahren ist viel geschehen: So wurden etwa der Schutz der Ehrenamtlichen in der gesetzlichen Unfallversicherung erweitert, das Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht reformiert und Modellprogramme zur Förderung von generationsübergreifenden Freiwilligendiensten, Mehrgenerationenhäusern und Infrastruktureinrichtungen des bürgerschaftlichen Engagements finanziert.
Welche Rolle spielt in dem Zusammenhang die Anerkennungskultur?
Aufmerksamkeit und Wertschätzung spielen eine große Rolle. Daher ist die Stärkung der Anerkennungskultur ein zentrales Thema für die Politik, aber auch für Vereine und Verbände. In ihr kommt zum Ausdruck, welchen Stellenwert die Gesellschaft bürgerschaftlichem Engagement beimisst. Diverse Engagementpreise sowie die Einführung von "Ehrenamtskarten" und "Kompetenznachweisen" sind in diesem Zusammenhang neuere Anerkennungsformate.
Sowohl die Opposition, aber auch verschiedene Experten warnen, dass Bund, Länder und Kommunen angesichts leerer Kassen das freiwillige Engagement ausnutzen könnten, um eigene Aufgaben auszulagern. Sehen Sie diese Gefahr auch?
Nein. Wer sich ehrenamtlich engagiert, sagt: "Das ist meine Stadt, mein Verein, mein Anliegen, dafür tue ich etwas." Bürgerschaftliches Engagement darf nicht zum "Ausfallbürgen" für leere Staatskassen werden. Die Diskussion wird ja bereits seit längerem geführt und nicht nur mit Blick auf Bund, Länder und Kommunen. Ich nenne das Stichwort "Arbeitsmarktneutralität" beim Bundesfreiwilligendienst oder missbräuchliche Fallgestaltungen bei Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen in Kombination mit Minijobs. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, dass sie hier konkreten Hinweisen nachgeht, wenn sie ihr bekannt werden.
Einige Regionen – insbesondere in Ostdeutschland – leiden unter einem anhaltenden Bevölkerungsrückgang. Kann bürgerschaftliches Engagement dem entgegenwirken, oder leidet es selber unter dem Phänomen?
Die demografisch bedingte Alterung der Bevölkerung und der Bevölkerungsrückgang – vor allem im ländlichen Raum – sind gesellschaftliche Herausforderungen, zu deren Lösung auch bürgerschaftliches Engagement einen Beitrag leisten kann. Denn dort, wo es ein lebendiges Vereinsleben und ein funktionierendes soziales Miteinander gibt, sind Menschen auch eher zum Bleiben bereit. Es ist daher einerseits wichtig, Orte der Begegnung und des Engagements zu fördern und anderseits die vorhandene Engagementbereitschaft der "Generation 60plus" mit gezielten Angeboten anzusprechen. Notwendig ist außerdem eine niedrigschwellige Förderung von kleineren Projekten mit kreativen und nützlichen Ideen, zu deren Realisierung oft nur geringe Summen benötigt werden.
In Deutschland steigt die Zahl der Stiftungen immer weiter an. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Das hat sicher auch mit den Reformen der vergangenen Jahre im Bereich des Stiftungsrechts zu tun. Im Jahr 2000 wurden insbesondere die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Vermögensstockspenden an neu gegründete gemeinnützige Stiftungen erhöht. Im Jahr 2002 wurde das Stiftungszivilrecht modernisiert. Weitere Verbesserungen des Stiftungssteuerrechtes hat auch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Jahr 2007 gebracht – durch die steuerliche Begünstigung von Zustiftungen in den Vermögensstock bereits bestehender Stiftungen. Schließlich enthält auch das in diesem Jahr verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes einige Regelungen, die für Stiftungen relevant sind. So wurde die Bildung der freien Rücklage zeitlich flexibilisiert, was gerade in Zeiten der Finanzkrise eine Hilfe für Stiftungen darstellt.
Anlageberater empfehlen Stiftungen als interessante Steuersparmodelle. Ist das politisch gewollt?
Stiftungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, werden – innerhalb bestimmter Grenzen – zwar steuerlich begünstigt. Als "Steuersparmodell" eignen sich Stiftungen aber nicht, da sich der Stifter unwiderruflich von den eingebrachten Vermögenswerten trennt. Insofern gehört zum Stiften immer auch eine uneigennützige, idealistische Einstellung des Stifters dazu.
Ein Highlight aus engagementpolitischer Sicht in der zu Ende gehende Legislaturperiode war die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes...
...was ein voller Erfolg war. Alle Plätze sind besetzt. Die Nachfrage ist weiterhin groß. Mehr als 90.000 Freiwillige insgesamt in Deutschland sind ein historischer Rekord. Alle Teilnehmer – ob jung oder alt – leisten einen großen Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Wie geht es in Sachen Engagementpolitik weiter? Sollte der Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" zu einem regulären Ausschuss werden?
Das könnte ich mir durchaus vorstellen. Schließlich ist die politische Relevanz des Themas gewachsen und gewiss nicht geringer als die vom "Sport" oder vom "Tourismus", für die es seit langem eigene ständige Ausschüsse gibt, ohne dass sie ein direktes Pendant in Form eines eigenen Ministeriums haben. Die Diskussion in den letzten Ausschusssitzungen hat gezeigt, dass diese Einschätzung auch von anderen Fraktionen geteilt wird.
Braucht es außerdem – analog zu einem Kulturstaatsminister – künftig auch einen Engagementstaatsminister?
Es braucht einen Ansprechpartner in der Regierung. Ob die Etablierung eines Staatsministers sinnvoll ist, muss man noch sorgfältig abwägen.
(hau/19.08.2013)