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Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung plant eine Registrierung für deutsche Kinofilme. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/12012) sieht vor, dass Filme aller Genres beim Bundesarchiv verpflichtend registriert werden, um einen dauerhaften Überblick über die jährliche deutsche Filmproduktion zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist, eine Grundlage zur Sicherung des nationalen Filmerbes zu schaffen. „Auch Kinofilme dokumentieren das geistige Leben in Deutschland und spiegeln die kulturelle Entwicklung wider“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Von der Regelung betroffen sollen alle Kinofilme sein, deren Produktionsfirma ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Diese Regelung bezieht auch internationale Koproduktionen ein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die betroffenen Filmproduktionen binnen zwölf Monaten nach ihrer Erstaufführung in einem Kino oder auf einem nationalen oder internationalen Filmfestival in einer Datenbank des Bundesarchivs registriert werden müssen.
Die Bundesregierung schätzt die für die Filmwirtschaft entstehenden jährlichen Kosten auf rund 67.000 Euro. Neben den einmaligen Ausgaben von 120.000 Euro für die Einrichtung der Datenbank im Bundesarchiv beziffert die Regierung die jährlichen Kosten für den Bund auf rund 216.000 Euro.
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