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Berlin: (hib/TVW) Der Gesundheitsausschuss hat sich am Montag in einer öffentlichen Anhörung mit den sogenannten Bonuszahlungen für Krankenhausärzte befasst. Offiziell ging es in der Anhörung um zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Krebsfrüherkennung und zu den klinischen Krebsregistern (17/11267). In der Sache wurde jedoch über sogenannte Zielvereinbarungen beraten, die sich auf Art und Menge einzelner medizinischer Leistungen beziehen. Indirekt ging es somit auch um die Frage, welche politischen Konsequenzen aus dem sogenannten Organspendeskandal zu ziehen sind. Denn die in den vergangenen Montag bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten in den Transplantationskliniken wurden in der Öffentlichkeit zum Teil darauf zurückgeführt, dass Transplantationsmediziner oft eine Extravergütung für jedes von ihnen verpflanzte Organ erhalten. Zu der Anhörung waren drei Einzelsachverständige und 16 Verbandsvertreter von Patienten, Ärzteschaft, Krankenhäusern, Krankenkassen sowie Repräsentanten von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingeladen.
Nach dem Willen der Koalition soll die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beauftragt werden, in ihren Beratungs- und Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung mit leitenden Krankenhausärzten im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer Empfehlungen zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen abzugeben. Insbesondere solche Zielvereinbarungen, die sich auf Art und Menge einzelner Leistungen bezögen, sogenannte Bonusregelungen, könnten die Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidung über diese Leistungen gefährden.
Georg Baum von der Deutschen Krankenhausgesellschaft hält die „Annahme, dass Therapien vorgenommen werden, die nicht medizinisch nicht nötig sind, für abwegig.“ Dagegen gebe es schon jetzt ausreichende Sicherungsmaßnahmen. „Die bestehenden Bonussysteme schaffen keine Anreize, medizinisch nicht notwendige Operationen vorzunehmen“, sagte Baum. Er hält daher eine gesetzliche Regelung für überflüssig. Wulf-Dietrich Leber vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen wies hingegen darauf hin, dass die zunehmende Zahl von Operationen in den Krankenhäusern unterschiedliche Ursachen habe. Dafür seien nicht nur finanzielle Anreize für Ärzte verantwortlich, sondern auch Überkapazitäten in den Krankenhäusern sowie die Preise für Krankenhausleistungen. Finanzielle Anreize seien nicht generell negativ zu beurteilen. Vielmehr komme es auf die Ausgestaltung der entsprechen Vereinbarungen an: „Bonuszahlungen müssen patientenorientiert sein“, betonte Leber.
Annette Güntert von der Bundesärztekammer (BÄK) hält die Stoßrichtung der Änderungsanträge der Koalition für richtig. Die Regelungen „wirken der Ökonomisierung der Medizin entgegen“, sagte sie. An einer Stelle hätte sich die Ärztevertreterin allerdings eine schärfere Formulierung gewünscht. Ihrer Ansicht nach sollten „Zielvereinbarungen mit Ärzten, die sich auf einzelne Leistungen beziehen, generell ausgeschlossen sein.“ Ähnlich argumentierte Prof. Hans-Fred Weiser vom Verband der Leitenden Krankenhausärzte. Er vertritt die Auffassung, dass „ökonomisch motivierte Zielvereinbarungen ausdrücklich abzulehnen“ sind. Auch Armin Ehl vom Marburger Bund fordert „den vollständigen Verzicht auf ökonomische Anreizsysteme.“ Sein Verband habe schon seit langem davor gewarnt, dass Bonussysteme immer mehr um sich greifen würden.
Der Einzelsachverständige Uwe Deh wies darauf hin, dass das mit den Änderungsanträgen verfolgte Ziel, Ärzte und Patienten nicht zu Opfern von Zielkonflikten zwischen ökonomischem Interesse und medizinischer Notwendigkeit zu machen, unumstritten sei. Die vorgesehenen Regelungen reichten dafür aber nicht aus. „Ein wirksamer Schutz wird damit noch nicht erreicht“, sagte Deh. Wichtig sei, dass es in Zukunft entsprechende Zielvereinbarungen nicht mehr gebe. Dafür bedürfe es aber keines Verbotes. Der Einzelsachverständige Wolfgang Spoerr kaum aus juristischer Sicht zu einer ähnlichen Einschätzung. Ein Verbot von Arbeitsverträgen für Krankenhausärzten, die auch finanzielle Anreize vorsähen, sei unverhältnismäßig. „Verbote würde das Ziele eher verfehlen.“ Es sei sachgerechter, die betroffenen Kreise mit der Ausarbeitung entsprechender Richtlinien zu betrauen. Auch der Einzelsachverständige Prof. Helge Sodann hält die vorgesehenen Empfehlungen für juristisch korrekt. Sie seien „geeignet, erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar.“ Er favorisiert im Übrigen die von der BÄK vorgeschlagene schärfere Formulierung der Regelung. Hingegen wäre „ein Verbot ein drastischer Eingriff, für den ich keine Rechtfertigfung sehe“, sagte Sodann.
Ilona Köster-Steinebach von der Verbraucherzentrale Bundesverband ist vor allem daran gelegen, dass die Richtlinien, die die DKG und die BÄK künftig gemeinsam ausarbeiten sollen, auch eingehalten werden. Insgesamt verfolge das Vorhaben der Koalition „einen richtigen Ansatz, dem aber noch die Nachhaltigkeit fehlt“, sagte die Verbraucherschützerin. Ihrer Ansicht sollte eine entsprechende Beschwerdestelle bei der Bundesärztekammer eingerichtet werden.
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