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Berlin: (hib/HAU) Unter welchen Bedingungen öffentlich-rechtliche Rundfunkangebote im Online-Bereich zulässig sein sollen, ist innerhalb der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ umstritten. Das wurde während der Verabschiedung des Zwischenberichts der Projektgruppe „Kultur, Medien und Öffentlichkeit“ am Montagnachmittag deutlich. Darin plädierten die Koalitionsfraktionen sowie die von ihnen benannten Sachverständigen dafür, dass derartige Angebote nur zulässig sein sollen, „wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen Mehrwert begründen“. Die Opposition lehnt dies ab. In einem eigenen Votum fordert sie, auch im Online-Bereich an dem Konzept festzuhalten, „dass öffentlich-rechtliche Angebote keine Lückenfüller-Funktion haben, sondern in den publizistischen Wettbewerb mit Angeboten kommerzieller und nicht-kommerziell tätiger Privater treten können“.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse, „wenigstens im Bereich des Internets“, von einem „Vollversorger zu einem Qualitätsversorger“ werden, forderte der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige Professor Hubertus Gersdorf. Dieser Paradigmenwechsel sei nötig, da nicht einzusehen sei, „dass mit öffentlichen Gelder etwas bereitgestellt werden soll, was die Zivilgesellschaft und die privaten Anbieter auch generieren“, sagte Gersdorf. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse sich bewegen, damit er erhalten bleibt, räumte Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) ein. Für die von der Koalition erhobene Forderung zeigte sie dennoch kein Verständnis. „Diesem Satz kann ich nicht zustimmen“, sagte sie. Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei zudem durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.
Professor Wolfgang Schulz, von der SPD-Fraktion benannter Sachverständiger und zugleich Vorsitzender der Projektgruppe, verwies darauf, dass der Vorschlag der Koalition ignoriere, dass es zwischen Privaten und öffentlich-rechtlichem Rundfunk eine Wechselwirkung gebe. Statt einer „Arbeitsteilung“ gebe es einen publizistischen Wettbewerb. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht nur eine Lückenfüller-Position haben“, warnte Schulz. Die Koalition wolle offenbar das öffentlich-rechtliche Prinzip austrocknen, vermutete Petra Sitte (Die Linke). Es sei zudem völlig unklar, was der angesprochene Mehrwert sein solle. Ihre Fraktion, so Sitte, werde diese Forderung nicht mittragen.
Gersdorf blieb davon unbeeindruckt. Angesichts gesunkener Zugangshürden für das Publizieren im Internet müsse berücksichtigt werden, dass sich viele kleine Angebote aus der zivilgesellschaftlichen Ebene aufgrund der öffentlich-rechtlichen Angebote nicht entwickeln könnten. Der Unionsabgeordnete Thomas Jarzombek schlug schließlich vor, die Grundversorgung als einen weiteren Grund für die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Angebote in den umstrittenen Satz einzufügen. Bei der anschließenden Abstimmung fand der in dieser Form abgeänderte Text trotz der Ablehnung durch die Oppositionsfraktion und die von ihr benannten Sachverständigen eine Mehrheit.
In dem Zwischenbericht der Projektgruppe finden sich neben einigen umstrittenen Fragen auch mehrere konsensual erarbeitete Leitlinien. Dazu gehört nach Aussage des Projektgruppenvorsitzenden Schulz die Feststellung, dass ein Haftungsregime, welches es für Plattformanbieter nahe lege, Inhalte, die einen Beitrag zur öffentlich Kommunikation leisten können, zur Vermeidung von Risiken lieber der Plattform zu nehmen, dazu führe, „dass die Potenziale des Internets nicht voll gehoben werden“. Jedoch müsse das jeweilige Haftungsniveau die Durchsetzbarkeit von Rechten weiterhin ermöglichen. Einig war man sich auch in der Empfehlung an Bund und Länder, die Einrichtung einer Koordinierungsinstanz zu prüfen, in der Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt und die Organe der Landesmedienanstalten Querschnittfragen diskutieren.
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