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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes „mit dem Ziel umfassender Einbürgerungserleichterungen“ vorlegen. Dabei solle der Einbürgerungsanspruch „grundsätzlich nach fünfjährigem Aufenthalt bestehen“, fordert die Fraktion in einem Antrag (17/12185), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Auch sollen Mehrfachstaatsangehörigkeiten infolge einer Einbürgerung oder aufgrund der Geburt in Deutschland der Vorlage zufolge generell akzeptiert und der „Zwang zur Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft nach Erreichen der Volljährigkeit“ entfallen. Ferner sollen laut Antrag die Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen erfolgen und die Fähigkeit zur einfachen mündlichen Verständigung in der deutschen Sprache dabei ausreichend sein. Auch soll den Antragsstellern zufolge unter anderem die Teilnahme an Staatsbürgerschaftskursen keine Einbürgerungsvoraussetzung sein.
Weiter wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, „bis zu einer grundlegenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts die bestehenden Handlungsspielräume des geltenden Rechts durch entsprechende Anwendungshinweise kurzfristig zu nutzen“. Dies kann der Fraktion zufolge etwa geschehen, „indem die hier geborenen und aufwachsenden Kinder mit humanitärem beziehungsweise einem anderen regelmäßig auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus ab dem Alter von drei Jahren im Regelfall eingebürgert werden“.
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