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Berlin: (hib/VER) Die freiwilligen Angebote der Länder zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten werden nach Ansicht des Bundesrates bislang nur im geringen Umfang genutzt. Deshalb hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf „zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz“ (17/11691) vorgelegt. Im Zentrum der Initiative steht der Vorschlag, stufenweise flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr für alle Gerichtsbarkeiten einzuführen. Ziel sei es unter anderem, „einen zeitgemäßen weiteren Schritt hin zu mehr Bürgernähe zu vollziehen“, heißt es in der Vorlage.
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