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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach gesetzlichen Regelungen zum Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU-, SPD- und FDP-Fraktion eine dahingehenden Petition sowohl dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als auch dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „als Material“ zu überweisen. Die Linksfraktion sprach sich für das höhere Votum „zur Erwägung“ aus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte eine Konkretisierung dahingehend, dass auf die Notwendigkeit einer Reduzierung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen durch Überbauung aufmerksam gemacht wird.
In der öffentlichen Petition hatte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Gerd Sonnleitner, auf den hohen Flächenverbrauch durch Überbauung sowie durch Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen. Täglich gingen 90 Hektar Äcker und Grünland durch Überbauung verloren, heißt es in der Petition. Fortschritte bei der Reduzierung des Fläschenverbrauches seien kaum erkennbar. „Das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2012 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, liegt in weiter Ferne“, schreibt der Petent, der zugleich darauf verweist, dass die Landwirtschaft eine wachsende Weltbevölkerung ernähren müsse und einen spürbaren Beitrag zur Energieversorgung leisten solle.
Wie aus der Begründung zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, teilen die Abgeordneten die Sorge bezüglich des anhaltenden Verlustes landwirtschaftlicher Produktionsflächen. Nach Angaben der Bundesregierung betrage zwar der Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche derzeit 77 Hektar pro Tag gegenüber noch 129 Hektar im Jahr 2000. Dennoch liege er bei weitem über den angestrebten 30 Hektar pro Tag. Dieser Zuwachs, so die Regierung weiter, gehe im Wesentlichen zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Zusätzlich seien landwirtschaftliche Nutzflächen durch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen betroffen, die ein Mehrfaches der Eingriffsfläche in Anspruch nehmen könnten und ebenfalls „in erheblichem Umfang“ Flächen der unbeschränkten Nutzung für die Erzeugung von Nahrungsmittel und nachwachsenden Rohstoffen entziehen würden.
Die Regierung macht zugleich darauf aufmerksam, dass die Entwicklung von Siedlungs- und Verkehrsflächen stets im Rahmen der von den Bundesländern gesetzten Raumplanung erfolge. Der Bund habe daher keine rechtlichen Möglichkeiten, die konkrete Planungstätigkeit der Kommunen im Einzelfall gesetzgeberisch oder durch Weisungen zu lenken.
Der Petitionsausschuss kommt zu der Auffassung, dass in bestehenden Gesetzen „Instrumente zum Schutz des Bodens und zur Reduzierung des Flächenverbrauches enthalten sind“. Neue Möglichkeiten wie etwa die Gewährung von Ausgleichszahlungen statt Ausgleichsflächen, die Rückwandlung nicht benötigter Gewerbeflächen und die Nutzung von Brachen würden jedoch nur unzureichend angewandt. Die Petition sei daher geeignet, in die derzeit stattfindende Beratung von Gesetzesinitiativen zur Verringerung der Flächeninanspruchnahmen einbezogen zu werden, urteilt der Ausschuss.
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