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Berlin: (hib/MIK) Die von der Bundesregierung geplante Reform des Flensburger Punktesystems für Autofahrer ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch, dem 17. April.
Der Gesetzentwurf (17/12636) sieht vor, dass es künftig im Punktesystem nur noch drei Kategorien geben soll: ein Punkt bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen sowie bei Straftaten ohne Führerscheinentzug, und drei Punkte bei Straftaten mit Führerscheinentzug. Die Transparenz solle durch Verzicht auf komplizierte Tilgungsregelungen erreicht werden, heißt es weiter. Stattdessen sollen künftig feste Tilgungslisten für die jeweiligen Verkehrsverstöße und ein einheitlicher Beginn für die tilgungsfristen mit dem Tag der Rechtkraft gelten.
Der Ausschuss hat als Sachverständige unter anderem geladen: Walter Eichendorf (Deutscher Verkehrssicherheitsrat), Anja Hänel (Verkehrsclub Deutschland), Markus Schäpe (ADAC), Professor Bernhard Schlag (Technische Universität Dresden) sowie Dietmar Zwerger (Verwaltungsgericht München).
Die Anhörung beginnt um 9 Uhr im Sitzungssaal E 300 im Paul-Löbe-Haus, Berlin, und soll gegen 11 Uhr beendet sein. Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32426, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
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