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Berlin: (hib/HLE) Kommunen können auch künftig öffentliche Aufgaben wie beispielsweise die Wasserversorgung selbst wahrnehmen. „Es gibt durch die Richtlinie keinen Zwang zur Beauftragung Dritter“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/12944) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12494) zur EU-Vergaberechtsrichtlinie und zur kommunalen Daseinsvorsorge. Darin versichert die Bundesregierung, es werde auch weiterhin möglich bleiben, die Wasserversorgung gemeinsam durch mehrere Kommunen zu organisieren. „Nur wenn Kommunen entscheiden, zur Erbringung der ihnen obliegenden Leistungen Dritte einzubeziehen, ist grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung erforderlich, betont die Bundesregierung. Für deutsche Mehrspartenstadtwerke sei außerdem ein Kompromiss angekündigt worden.
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