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Berlin: (hib/HLE) Grenada und die Bundesrepublik Deutschland haben sich vertraglich verpflichtet, gegenseitig auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren notwendigen Informationen zu erteilen. Die Bundesregierung hat dazu den Steuervertrag mit Grenada als Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen (17/12959) eingebracht. Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, enthält das Abkommen alle Kernelemente des OECD-Standards.
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