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Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen keinen eigenen Antrag auf ein Verbot der NPD stellen. In einem Antrag (17/13225), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweisen die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion auf den Beschluss des Bundesrates vom 12. Dezember 2012, einen Antrag zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD zu stellen. Die Bundesregierung habe am 20. März dieses Jahres festgestellt, dass ein eigener Verbotsantrag nicht erforderlich sei, heißt es in der Vorlage weiter. Diese Auffassung soll der Bundestag dem Antrag zufolge teilen und zugleich begrüßen, dass die Bundesregierung „die Länder auch weiterhin im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen“ werde.
Zugleich betonen die beiden Fraktionen, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Sie missachte die Menschenwürde, die Grundrechte und die demokratischen Grundwerte. Das von ihr vermittelte Gedankengut bereite den Nährboden für gewalttätige Rechtsextremisten. Ihrer Ideologie entgegenzutreten sei „Pflicht aller Demokraten“. Diese Aufgabe obliege den Bürgern und der Politik.
Wie die Abgeordneten weiter schreiben, hat die „ganz überwiegende Mehrheit der Wähler“ bei zahlreichen Wahlen in den vergangenen Jahren „ihre eigene Antwort auf die Politik und die Ziele der NPD gegeben und sie nicht gewählt“. Die Bundesrepublik sei seit Jahrzehnten eine gefestigte Demokratie, in der die Grundrechte und Freiheiten des Einzelnen geachtet und geschützt würden. Aber auch fast 70 Jahre nach Ende der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft gebe es in Deutschland „Erscheinungsformen des Rechtsextremismus, gegen die Politik, Staat und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entschlossen vorgehen müssen“. Die Aufdeckung der „schrecklichen Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU)“ habe auf drastische Weise deutlich gemacht, „zu welchen grausamen Taten gewaltbereite Rechtsextremisten in Deutschland fähig sein können“. Die „menschenverachtende Gesinnung von Rechtsextremisten“ zeige sich in der „unerträglichen Leugnung und Verharmlosung des Holocaust, in Antisemitismus, in Ausländerhass und nicht zuletzt bei gewalttätigen Handlungen oder Diffamierungen, welche die Freiheit, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit des Einzelnen bedrohen“. In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft dürfe dies nicht hingenommen werden.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, die Neuausrichtung des Verfassungsschutzverbundes unter Berücksichtigung der Ergebnisse des NSU- Untersuchungsausschusses des Bundestages, der von der Innenministerkonferenz eingesetzten Bund-Länder-Kommission sowie der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung vorzunehmen. Auch soll die Regierung laut Vorlage „bestehende und zukünftige Programme und Maßnahmen möglichst im Zusammenwirken mit den Ländern verstärkt so auszurichten, dass Rechtsextremismus in allen seinen Erscheinungsformen umfassend bekämpft wird“. Dabei sei „dem vermehrten Auftreten von gewaltbereitem politischem Extremismus entgegenzuwirken“. Bewährte Präventionsprogramme sollten nach erfolgter Evaluierung unter Berücksichtigung ihrer Ergebnisse fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Ferner fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, die Erfassung rechtsextremer Gewalttaten mit den Ländern „mit dem Ziel zu erörtern, eine einheitliche Praxis sicherzustellen, sowie die Ergebnisse des Gemeinsamen Abwehrzentrums
gegen Rechtsextremismus zur Einordnung von Altfällen zügig zu veröffentlichen“. Auch soll die Regierung dem Antrag zufolge unter anderem prüfen, „ob und welcher Regelungsbedarf zugunsten von allen Opfern von Gewalttaten über die in den letzten Jahren verabschiedeten Gesetze zur Verbesserung der Hilfen für Opfer hinaus besteht. ;
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