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Berlin: (hib/HLE) Ob beim Verkauf der TLG Immobilien und der TLG Wohnen GmbH mit den tatsächlichen Verkaufsergebnissen die Verkehrswerte erlöst und damit die Vorgabe der Bundeshaushaltsordnung eines Verkaufs zum „vollen Wert“ erfüllt sei, will die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (17/13048) erfahren. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren,. welche Gesellschaft die Vermieterin der ehemaligen TLG-Wohnungen ist.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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