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Berlin: (hib/MIK) Die fliegerärztlichen Untersuchungsstellen und die Bestellung ärztlicher Sachverständiger für die flugärztlichen Untersuchungen sollen zentral beim Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13029) vor, mit dem die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Bisher sind dafür die Länder zuständig. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme einen Änderungsvorschlag, den die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung annimmt.
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