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Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/13416) zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 2013 über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) vorgelegt. Mit dem Vertragsgesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten eines Übereinkommens geschaffen, mit dem die Rechte und Befugnisse von IRENA sowie die Pflichten, Rechte und Immunitäten der Bediensteten der Organisation geregelt werden. Damit soll die Wahrung der Unabhängigkeit und der Funktionsfähigkeit der Organisation gewährleistet werden. IRENA wurde auf maßgebliche Initiative der Bundesrepublik gegründet und soll ihren Sitz in Masdar City in den Vereinigten Arabischen Emiraten haben.
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