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Berlin: (hib/KOS) Für die Schaffung einer Stiftung zum Gedenken an die dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) angelastete Mordserie und zur Dokumentation rechtsextremer Gewalt plädiert Barbara John. Vor dem Untersuchungsausschuss, der Fehlgriffe und Pannen bei den Ermittlungen zu der Erschießung von neun türkisch- oder griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin durchleuchten soll, erklärte die Ombudsfrau für die Opfer und Opferangehörigen am Donnerstagnachmittag, diese Einrichtung solle auch die vielen Unterlagen dieses Bundestagsgremiums zu Auswertungs- und Weiterbildungszwecken archivieren. Als „kühnen Gedanken“ bezeichnete sie ihre Idee, eine solche Institution vielleicht an den Verfassungsschutz oder an ein Ministerium anzubinden, wobei die Stiftung und ihre Mitarbeiter natürlich unabhängig und frei bleiben müssten. In ein solches Modell sollten auch Angehörige von Opferfamilien integriert werden
John äußerte sich bei der letzten öffentlichen Sitzung des Ausschusses, die in Form einer Anhörung mit fünf Sachverständigen stattfand. Bei diesem Hearing wollten die Abgeordneten erste Erkenntnisse für Konsequenzen gewinnen, die sie aus ihren Recherchen über die Ursachen des Versagens der Sicherheitsbehörden im Umgang mit der Mordserie ziehen wollen. Diese Schlussfolgerungen sollen Teil des Abschlussberichts werden, dessen Vorstellung für Ende August geplant ist. Für Anfang September ist eine Plenardebatte bei einer Sondersitzung des Bundestags vorgesehen.
Für John ist das behördliche Versagen beim Umgang mit der Mordserie die Folge eines Zusammenspiels struktureller und persönlich-fachlicher Faktoren. Strukturelle Defizite wie eine unzureichende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Verfassungsschutzinstanzen ließen sich durch interne Qualitätsstandards und Controlling abmildern, so John. Anders verhalte es sich bei persönlich-fachlichen Aspekten wie fehlender Selbstkritik oder Duckmäusertum. Um hier Fortschritte zu erzielen, bedürfe es zunächst einer Studie, die persönliche Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitarbeiter in den Behörden analysiert, sagte die Sachverständige. Zu Johns Vorschlägen gehört auch die Schaffung einer unabhängigen Clearing- und Beschwerdestelle für polizeiliches Fehlverhalten. Auf diesem Weg könne Selbstkritik bei der Polizei ebenfalls gefördert werden.
Bernd Wagner von der Aussteiger-Initiative „Exit“ plädierte dafür, gegenüber dem Rechtsextremismus neben Aufklärung und Repression auch die Strategie der „De-Radikalisierung“ zu betreiben. Man müsse versuchen, diese Szene zu beeinflussen und Rechtsradikale aus diesem Milieu „abzusaugen“. Diesen Leuten müsse man die Möglichkeit eröffnen, ihre Ideologie zu hinterfragen. Wagner verwies darauf, dass es „Exit“ in nicht wenigen Fällen gelungen sei, Rechtsextremisten zum Ausstieg zu bewegen.
Jürgen Funk, bei der schleswig-holsteinischen Polizei für die Ausbildung des mittleren Dienstes zuständig, erläuterte den Abgeordneten, dass die angehenden Polizisten schon heute für einen spezifischen Umgang mit ausländerfeindlicher Kriminalität geschult würden. So bemühe man sich um die Vermittlung interkultureller Kompetenz. Es fänden auch gemeinsame Seminare mit Amnesty International statt. Man wolle zudem, wie der Sachverständige darlegte, unter Zuwanderern Interessenten für den Eintritt in den Polizeidienst gewinnen. Mittlerweile gebe es in Schleswig-Holstein bereits rund 130 solche Beamte. Auch wenn die „Grundrichtung der Ausbildung“ stimme, meinte Funk, so sei es sicher sinnvoll, deren Inhalte auf der Basis der im Untersuchungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse zu überprüfen.
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